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Die Garantie des Geräts hat eine Laufzeit von zwei Jahren ab Kaufdatum.
Ausschlaggebend ist das Datum des Kassenzettels bzw. der Rechnung, es sei denn, dass der
Käufer eine spätere Lieferung nachweisen kann.
Im Fall von Defekten, die im Moment der Lieferung bereits vorhanden waren, übernimmt
Bialetti die kostenlose Reparatur oder den Austausch des Geräts, falls eine der beiden
Lösungen übermäßige Kosten mit sich bringt. Der Käufer ist gehalten, Konformitätsmängel
beim Verkäufer innerhalb von zwei Monaten ab Feststellung des Mangels zu melden.
Von der Garantie ausgeschlossen sind alle Teile, deren Schaden auf Nachlässigkeit oder
unsachgemäße Verwendung zurückzuführen ist, wie beispielsweise:
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Schäden infolge von Stößen, Stürzen oder Kratzern wegen Verwendung ungeeigneter Küchenge-
räte.
Störungen infolge von Verkalkung bzw. nicht regelmäßiger Entkalkung.
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Mangelnde Einhaltung der Betriebsanleitung des Geräts
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Falsche Installation oder Wartung durch nicht autorisierte Personen
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Normaler Verschleiß.
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Schäden durch willkürliche Veränderungen im Inneren des Geräts
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Schäden durch Betrieb mit einer nicht den Angaben der Betriebs- und Wartungsanleitung überein-
stimmenden Spannung
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Schäden durch Transport oder sonstige Umstände, die nicht als Fertigungsfehler des Geräts zu
betrachten sind
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Schäden infolge von Reparaturen, die bei nicht qualifizierten Kundendienststellen ausgeführt wur-
den.
Die Garantie wird auch in allen Fällen unsachgemäßen oder professionellen Gebrauchs des
Geräts hinfällig.
Bialetti übernimmt keinerlei Haftung für direkte oder indirekte Personen-, Sach- und
Tierschäden, die durch mangelnde Einhaltung der in dieser Anleitung aufgeführten
Anweisungen bezüglich der Installation, des Betriebs und der Wartung des Geräts zustande
kommen.
Vertragliche Garantieleistungs-Maßnahmen gegen den Verkäufer sind vorbehalten.
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6. Garantie
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