2. MONTAGE
2.1. ELEKTRISCHE VORBEREITUNGEN (STANDARDANLAGE)
Für die Verlegung der Kabel entsprechende Rohre und/oder
Schläuche verwenden.
Um Störungen und Interferenzen zu vermeiden, die Versorgungskabel
230 Vac stets getrennt von den Steuerkabeln mit Niederstrom
verlegen und hierzu gesonderte Ummantelungen verwenden.
Wenn das Anschlusskabel des Motors verlängert werden muss, ist ein
geeignetes Kabel für die bewegliche Verlegung in Außenbereichen
zu verwenden.
a Antrieb
b Steuereinheit
c Sicherheitseinrichtungen beim Schließen
d Sicherheitseinrichtungen beim Öffnen und Schließen
e Mechanischer Anschlag beim Öffnen
f Schlüsselschalter
g Blinkleuchte
Die Werte in Klammern beziehen sich auf Antriebe mit 24-Vdc-
Versorgung
2.2. VORPRÜFUNGEN
Für den störungsfreien Betrieb der Automation muss die Struktur des
bereits bestehenden oder noch zu realisierenden Tors folgende
Voraussetzungen erfüllen:
• Die mechanischen Bauelemente des Tors müssen den Vorschriften
der Normen EN 12604 und EN 12605 entsprechen.
• Die Abmessungen der Flügel dürfen die im Abschnitt 1.1. ange-
gebenen Werte nicht überschreiten.
• Mechanische Endanschläge müssen sowohl beim Öffnen als
auch beim Schließen eingebaut sein.
• Die Konstruktion der Flügel muss ausreichend steif und robust sein
und sich für die Automation eignen.
• Die Bewegung der Flügel muss gleichmäßig sein und darf
während des gesamten Hubs kein Schleichen aufweisen.
• Die Scharniere müssen angemessen robust und in gutem Zustand
sein.
• Sicherstellen, dass der Antrieb unter Beachtung der Einbaumaße
(siehe Abschnitt 2.3) befestigt werden kann.
• Sicherstellen, dass eine funktionstüchtige Erdung für den elektri-
schen Anschluss des Antriebs vorhanden ist.
Der Antrieb darf nicht für Notausgänge oder Tore an Fluchtwe-
gen verwendet werden.
Wenn im zu bewegenden Flügel eine Fußgängertür integriert
ist, muss ein Sicherheitsschalter an der Tür eingebaut werden,
der an den Stopp-Eingang anzuschließen ist, sodass der Betrieb
der Automation bei offener Tür gehemmt ist.
Der Zustand der Konstruktion nimmt direkten Einfluss auf die
Zuverlässigkeit und die Sicherheit der Automation.
Eventuelle Schlosserarbeiten sollten vor der Montage des
Antriebs vorgenommen werden.
2.3. EINBAUMASSE
Die Montageposition des Antriebs unter Bezugnahme auf Abb. 4,
in der die Mindesthöhe vom Boden
angegeben ist, bestimmen.
Zur Ermittlung der Einbaumaße
des Antriebs wird auf die Abb. 5
und die entsprechende Tabelle
verwiesen.
Abb. 3
a
Version
90°
300
110°
90°
400
110°
a Arbeitshub des Schafts b Höchstmaß c Mindestmaß
2.3.1. a
llGemeine
1. Für Öffnungen des Flügels bei 90°: A+B=C.
2. Für Öffnungen des Flügels über 90°: A+B<C.
3. Niedrigere Maße A und B bewirken eine höhere periphere
Geschwindigkeit des Flügels.
4. Den Unterschied zwischen Maß A und Maß B auf einen Bereich
von 4 cm begrenzen; höhere Unterschiede bewirken hohe
Änderungen der peripheren Geschwindigkeit des Flügels beim
Schließen und beim Öffnen.
5. Das Maß Z so bestimmen, dass der Antrieb bei geschlossenem
Flügel nicht gegen den Pfosten stößt.
Wenn die Abmessungen des Pfostens oder die Position des
Scharniers die Montage des
Antriebs nicht ermöglichen ist es
zur Einhaltung des ermittelten
Maßes A erforderlich, eine Nische
am Pfosten auszubilden (siehe
A n g a b e n i n A b b. 6 ) . D i e
Abmessungen der Nische müssen
die problemlose Montage des
Motors erlauben und dürfen weder
die Drehung des Motors begrenzen
noch die Entriegelung des Motors
behindern.
23
A
B
C
D
a
b
145
145
100
300
125
125
80
195
195
150
400
165
165
120
r
e
e
eGeln für die
rmittlunG der
inbaumasse
Abb. 4
Z
L
c
930
45
1110
Abb. 5
.
Abb. 6