gefährlichen Zustand.
32) Auf abschüssigem Gelände niemals
auskuppeln oder im Leerlauf fahren.
3 3 ) D i e F a h r g e s c h w i n d i g k e i t m u ß
immer dem Maschinenzustand und den
U m g e b u n g s v e r h ä l t n i s s e n a n g e p a s s t
werden.
34) Keine Reinigungs- oder Wartungs-
arbeiten bei laufendem Motor durchführen.
35) Bei Berg- oder Talfahrt und Querfahrten
zum Hang plötzliches Kurvenfahren
vermeiden.
36) Im Gefälle niemals auskuppeln oder
Gangwechsel vornehmen.
37) Berg- oder Talfahrten nach Möglichkeit
vermeiden; immer quer zum Hang fahren.
38) Nicht in starken Hanglagen arbeiten (max.
30% Gefälle).
39) Den Kraftstofftank nicht übermaßig
füllen.
40) Wenn noch Kraftstoff im Tank vorhanden
ist, die Maschine bei Einstellungs- oder
Wartungsarbeiten nicht neigen oder kippen.
41) Während des Betriebs die heissen
Motorteile (Auspuff, Zylinderkopf) frei von
Schmutzresten halten.
42) Die Maschine möglichst auf ebenem
Gelände abstellen.
43) Beim Abstellen auf Hanglagen in
Bergfahrt 1. Vorwärtsgang und in Talfahrt
Rückwärtsgang einlegen.
44) Die Maschine an einem Ort abstellen, der
Kindern und Unbefugten unzugänglich ist und
Kraftstoffhahn zudrehen (wenn vorhanden).
45) Die Maschine niemals bei noch laufendem
Motor verlassen.
46) Die vorgeschriebenen Wartungs-
anleitungen mit größter Sorgfalt befolgen
und abgenutzte Teile ersetzen.
47) Wenn die Maschine nicht benutzt wird, soll
sie sorgsam und sauber aufbewahrt werden
und die entsprechenden Schutzvorrichtungen
müssen angebracht sein.
48) Ausser den vorgenannten Vorschriften
sind die gültigen Arbeitssicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften des Staats oder
Landes zu beachten, in dem die Maschine
benutzt wird.
49) Alle mit Ausbau, Wiedereinbau und
instellung verbundenen Vorgänge sind
bei abgestelltem Motor auszuführen.
TRANSPORT
Immer den dafür vorgesehenen Mäh-
messerschutz anbringen (in Version
Balkenmäher).
Wenn die Maschine auf ein Transport-fahrzeug
geladen wird, sind entweder entsprechend
stabile Laderampen zu verwenden, oder die
Maschine wird auf eine Palette festgeschnallt
und mit einem Gebelstapler bei größtmaglicher
Gabel-öffnung gehoben.
INFORMATIONEN
ZUR VERSCHROTTUNG
Nach Ablauf der Lebensdauer der Maschine
muss diese verschrottet werden. Dies darf
nur von autorisierten Entsorgungsstellen
unter Beachtung der geltenden nationalen
Umweltgesetze
Es ist daher notwendig, sich bei den
zuständigen
Behörden
die
vorzunehmenden
informieren.
Die
Maschine bestehen aus Metallmaterialien,
Kautschuk, Epoxydharzlacken, elektrischen
und elektronischen Komponenten.
48
vorgenommen
werden.
vor
Ort
Prozeduren
Hauptbestandteile
über
zu
der