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kontrollieren, wenn vorschriftsgemäße
Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden.
b) Wenn sich die Sägeblätter verklemmen
oder ein Sägevorgang aus irgendeinem Grund
unterbrochen wird, schalten Sie die Säge
aus und halten sie im Werkstück so lange
ruhig, bis die Sägeblätter vollkommen zum
Stillstand gekommen sind. Versuchen Sie nie,
die Säge aus dem Werkstück zu entfernen oder
rückwärts zu ziehen, solange die Sägeblätter noch
in Bewegung sind, da in diesem Fall ein Rückschlag
erfolgen könnte. Erwägen und ergreifen Sie
Abhilfemaßnahmen, um die Ursachen für das
Verklemmen des Sägeblatts zu beheben.
c) Wenn Sie eine Säge, die im Werkstück
steckt, wieder anschalten wollen, richten Sie
das Sägeblatt in der Schnittfuge mittig aus
und vergewissern sich, dass die Sägezähne
nicht im Werkstück verhakt sind. Wenn das
Sägeblatt klemmt, kann es sich vom Werkstück
aus empor erheben oder zurückschlagen, sobald
die Säge wieder angeschaltet wird.
d) Große Platten müssen gut abgestützt
werden, um das Risiko zu verringern, das
durch ein klemmendes Sägeblatt oder
einen Rückschlag verursacht wird. Denn
große Platten tendieren dazu, sich unter ihrem
Eigengewicht durchzubiegen. Platten müssen
auf beiden Seiten abgestützt werden, sowohl
in der Nähe des Sägespalts als auch in der
Nähe der Plattenkante.
e) Die Hebel für die Schnitttiefen- und
Schnittwinkeleinstellungen müssen vor dem
Sägen gut festgezogen werden. Wenn sich
während des Sägens die Sägeblatt-Einstellungen
verändern, kann sich das Sägeblatt verklemmen
und ein Rückschlag auftreten.
f) Verwenden Sie keine stumpfen oder
beschädigten Sägeblätter. Sägeblätter mit
stumpfen oder falsch ausgerichteten Zähnen
bewirken durch einen zu schmalen Sägespalt
übermäßige Reibung, das Klemmen des
Sägeblatts und den Rückschlageffekt.
g) Seien Sie besonders vorsichtig bei
„Tauchschnitten" in bestehende Wände
oder andere nicht einsehbare Bereiche.
Das eintauchende Sägeblatt kann beim Sägen
in verborgene Objekte blockieren und einen
Rückschlag verursachen.
h) Überprüfen Sie vor jedem Gebrauch, ob
sich die untere Schutzhaube einwandfrei
schließen lässt. Verwenden Sie die Säge nicht,
wenn die untere Schutzhaube nicht frei beweglich
ist und sich nicht sofort schließt. Klemmen oder
binden Sie die untere Schutzhaube niemals
in geöffneter Position fest. Sollte die Säge
unbeabsichtigt zu Boden fallen, könnte die untere
Schutzhaube verbogen werden. Öffnen Sie die
untere Schutzhaube mit dem Rückziehhebel und
vergewissern Sie sich, dass sie frei beweglich ist
und bei allen Schnittwinkeln und -tiefen weder
das Sägeblatt noch andere Teile berührt.
i) Überprüfen Sie die Funktion der
Feder für die untere Schutzhaube. Falls
die Schutzhaube und die Feder nicht
einwandfrei arbeiten, müssen sie vor dem
Gebrauch gewartet werden. Wenn Teile
beschädigt wurden, klebrige Ablagerungen
vorhanden sind oder sich Späne angesammelt
haben, arbeitet die untere Schutzhaube
langsamer als vorgesehen.
j) Die untere Schutzhaube lässt sich von
Hand nur bei besonderen Schnitten wie
„Tauch- und Compoundschnitten" öffnen.
Öffnen Sie die untere Schutzhaube mit dem
Rückziehhebel und lassen ihn los, sobald das
Sägeblatt in das Werkstück eingetaucht ist. Bei
allen anderen Sägearbeiten sollte die untere
Schutzhaube automatisch arbeiten.
k) Achten Sie stets darauf, dass die untere
Schutzhaube das Sägeblatt bedeckt, bevor
Sie die Säge auf einer Werkbank oder
dem Boden ablegen. Ein ungeschütztes,
nachlaufendes Sägeblatt bewegt die Säge
entgegen der Schnittrichtung und sägt,
was ihm im Weg ist. Beachten Sie dabei die
Nachlaufzeit der Säge.
(3.4) WARNUNG: Wenn irgendwelche Teile
fehlen, bedienen Sie Ihre Maschine erst, wenn
die fehlenden Teile wieder angebracht sind.
Wird diese Vorschrift nicht beachtet, könnte dies
schwere Körperverletzung zur Folge haben.
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