Für Deutschland:
1) Folgende einschlägige Vorschriften sind bei der Aufstellung zu beachten:
• DVGW-Arbeitsblatt G 600 TRGI (Technische Regeln für Gasinstallationen)
• TRF "Technische Regeln für Flüssiggas "
• DVGW-Arbeitsblatt G634 "Installation von Großküchen – Gebrauchs - Einrichtungen"
• Einschlägige Unfallverhütungsvorschriften
• Geltende VDE-Vorschriften
• Einschlägige Rechtsverordnungen wie Landesbauordnungen und Feuerungsverordnungen.
• Bestimmungen des Gasversorgungsunternehmens (GVU)
Für Österreich und Schweiz:
• Die Geräte müssen in geeigneter Weise unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen aufgestellt
werden.
Die Installation, Anpassung und Reparatur der Großküchengeräte, sowie deren Rücknahme aufgrund Schadens und die
Zulieferung von Gas können nur aufgrund eines - mit einem befugten Verkaufspunkt abgeschlossenen – Wartungsvertrags
und unter Beachtung der technischen Regeln erfolgen.
Die Geräte können freistehend oder in Kombination mit anderen Geräten unseres Programms aufgestellt werden. Zwischen
brennbaren Stellwänden und dem Gerät muß ein Mindestabstand von 10 cm eingehalten werden. Bei Unterschreitung dieses
Abstand oder bei Aufstellung des Gerätes auf einem brennbaren Fußboden bzw. Unterlage, ist die Anbringung eines
Wärmeisolierenden Materials unbedingt erforderlich (Siehe TRGI).
Die Geräte müssen in geeigneter Weise unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen aufgestellt werden.
Mit Hilfe der Gerätefüsse kann das Gerät in der Höhe verstellt werden und es ist möglich eventuelle Höhenunterschiede zu
den nebenstehenden Möbeln auszugleichen.
Der Gasanschluss hat mittels Rohrleitungen aus Stahl oder Kupfer, andernfalls mittels einem Stahlschlauch in
Übereinstimmung mit den gegebenenfalls bestehenden nationalen Bestimmungen zu erfolgen. Jedes Gerät muss mit einem
Gasauffanghahn und einem Schnellabsperrhahn ausgerüstet sein. Nach durchgeführter Installation ist sicherzustellen, dass
an den Anschluss-Stellen kein Gas austritt; für diese Kontrolle sollte keine Flamme, sondern nur Substanzen, die keine
Korrosionen verursachen wie z. B. Seifenwasser oder Sprays zur Aufspürung von Gasaustritt verwendet werden. Alle
unsere Geräte wurden einer sorgfältigen Prüfung unterzogen: die Gasart, der Verwendungsdruck und die zugehörige
Kategorie sind auf dem Typenschild angeführt.
Die Geräte müssen hinsichtlich ihrer korrekten Wärmeleistung überprüft werden:
•
Die Wärmeleistung ist am Typenschild des Geräts angegeben;
•
Zuerst prüfen, ob das Gerät für die zugeführte Gasart vorbereitet ist, anschließend sicherstellen, dass die Angaben auf
dem Typenschild mit dem zu verwendenden Gas übereinstimmen. Für die Anpassung an eine andere Gasart ist zu
kontrollieren, ob die Gasart mit den Anweisungen des vorliegenden Benutzerhandbuchs übereinstimmt.
Der Druck wird mit einem in die dazu bestimmte Entnahmestelle eingeführten Manometer (Mindestzerlegung 0,1 mbar),
gemessen (siehe Abb. B, Position C).
Die hermetische Verschluss-Schraube lösen und den Schlauch des Manometers einführen.
Die Schraube nach dem Messvorgang wieder einsetzen, hermetisch anziehen und den Halt kontrollieren.
Anschluss für Flüssiggas G30/G31
Der Anschlussdruck des Flüssiggases beträgt 30 mbar bei Butangas und 37 mbar bei Propangas.
Das Typenschild kontrollieren, den Druck messen und überprüfen, ob die Beschreibung der installierten Düse mit der vom
Hersteller gelieferten übereinstimmt.
Anschluss für Erdgas H G20
Der Anschlussdruck des Methangases beträgt 20 mbar.
Das Typenschild kontrollieren, den Druck messen und überprüfen, ob die Beschreibung der installierten Düse mit der vom
Hersteller gelieferten übereinstimmt.
PRIMÄRLUFTKONTROLLE AN DEN HAUPTBRENNERN
Alle Brenner sind mit einem Bügel zur Primärluftregelung ausgestattet, der auf einen in der Tabelle der technischen Daten
GASANSCHLUSSROHR
KONTROLLE DER WÄRMELEISTUNG