*Bestimmungen für Brandschutz: DIN EN 13501, DIN EN 1992-1-2 für Stahlbetonbau, DIN EN 1993-
1-2 für Stahlbau und DIN EN 1995-1-2 für Holzbau.
Richten Sie den Korpus aus und achten darauf, dass die Mindestabstände nicht unterschritten
werden.
Der Ofen darf nur an einen Kamin angeschlossen werden, der für Festbrennstoffe zugelassen ist.
Der Kamin muss einen Durchmesser von mindestens 80 mm haben. Das Abzugssystem basiert auf
Unterdruck in der Verbrennungskammer und leichten Überdruck im Rauchgasabzug.
Der Rauchrohranschluss muss mechanisch fest und dicht montiert werden. Achten Sie darauf, dass
das Rauchrohr nicht in den freien Querschnitt des Kamins hineinragt.
Verwenden Sie nur hitzebeständiges Dichtmaterial sowie hitzebeständiges Dichtband, Silikon
und Mineralwolle.
Ebenso müssen verwendete Rauchrohre den Anforderungen der Mindestabstände entsprechen.
Unter Umständen können diese nur unter Verwendung eines zusätzlichen Strahlschutzes erfüllt
werden. Ziehen Sie einen Heizungsfachmann zu Rat bzw. besprechen Sie sich mit Ihrem
Bezirksschornsteinfeger. Dieser prüft vor Erstinbetriebnahme des Ofens auch die
ordnungsgemäße Installation. Entlüftungseinrichtungen wie z.B. Dunstabzugshauben, die
zusammen mit Feuerstätten im gleichen Raum oder Raumluftverbund betrieben werden,
können Probleme verursachen. Achten Sie darauf, dass der Ofen waagerecht (nicht schräg) steht.
Gleichen Sie Bodenunebenheiten ggf. durch einstellen der Ofenfüße aus.
5.3 ANSCHLUSS AN DIE RAUCHGASABZUGSANLAGE
Norm UNI 10683 (2005)
5.3.1. RAUCHGASKANAL BZW. ANSCHLÜSSE
Zur Montage der Rauchgaskanäle sind nicht entflammbare Materialien einzusetzen, die geeignet
sind, den Verbrennungsprodukten und eventueller Kondensatbildung standzuhalten.
Der Einsatz von flexiblen Metallschläuchen oder Rohren aus Faserzement zum Anschluss der
Geräte an den Schornstein ist verboten, auch bei bereits vorhandenen Rauchgaskanälen.
Zwischen Rauchgaskanal und Schornstein muss die Durchgängigkeit des Rohrs unterbrochen
werden, damit der Schornstein nicht auf dem Wärmeerzeuger aufliegt. Die Rauchgaskanäle dürfen
keine Räume durchqueren, in denen die Installation von Verbrennungsgeräten verboten ist.
Die Montage der Rauchgaskanäle muss so erfolgen, dass die Rauchdichtigkeit unter den
Betriebsbedingungen des Gerätes garantiert ist; außerdem ist die Bildung von Kondensat zu
beschränken und dessen Zuleitung zum Gerät zu vermeiden. Die Montage horizontaler Abschnitte
ist so weit wie möglich zu vermeiden.
Bei Geräten, bei denen Decken- oder Wandauslässe erreicht werden, müssen, die nicht mit dem
Rauchauslass aus dem Gerät in einer Achse liegen, müssen die Richtungswechsel mit offenen
Bogen nicht über 45° ausgeführt werden (siehe Abbildungen unten).
Bei allen Wärmeerzeugern, die mit Elektrogebläse fürden Rauchgasausstoß
ausgestattet sind,
sind die folgenden Anweisungen zu beachten:
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