Anschluss des Gerätes an den Schornstein und Abzug der Verbrennungsprodukte:
Der Schornstein darf nur die Rauchgase aus einem einzigen Wärmeerzeuger aufnehmen.
Der direkte Auslass in umschlossenen Räumen ist verboten, auch wenn diese nach oben offen sind.
Der direkte Auslass der Verbrennungsprodukte muss über das Dach erfolgen, die Rauchgasleitung
muss die im Abschnitt "Schornstein oder Einzelrauchgasrohr" beschriebenen Eigenschaften
aufweisen.
5.4. ANSCHLUSS AN ÄUSSERE ZULUFTLEITUNGEN
Um einen einwandfreien Betrieb zu gewährleisten, muss das Gerät über die nötige Zuluft verfügen,
und zwar über Außenluftzuleitungen. Die Zuluftleitungen müssen den folgenden Anforderungen
entsprechen:
+ Freier Gesamtquerschnitt von mindestens 80 cm2.
+ Zuluftleitungen müssen mit Gittern, Maschendraht oder geeigneten Schutzvorrichtungen
geschützt sein, die jedoch den oben genannten Mindestquerschnitt nicht verringern dürfen;
außerdem sind sie so anzubringen, dass sie möglichst nicht verstopfen können. Wenn die
Verbrennungsluft direkt von Außen mittels eines Rohrs abgeleitet wird, muss außen ein Bogen
nach unten oder eine Windschutzvorrichtung montiert werden und es dürfen keinerlei Gitter oder
ähnliches angebracht werden (es wird empfohlen, die Luftzuführung direkt mit dem
Installationsraum zu verbinden, auch wenn die Luft von außen über ein Rohr zugeführtwird).
Die Luftzufuhr kann auch über einen angrenzenden Raum erfolgen. Dabei ist darauf zu Achten,
dass die Zufuhr frei über permanente Öffnungen, nach außen, erfolgt. Der an den
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