5.3.2. SCHORNSTEIN ODER EINZELRAUCHGASROHR
Der Schornstein oder das Rauchgasrohr muss folgenden Anforderungen entsprechen:
+ Er muss entsprechend den Betriebsbedingungen gegen Verbrennungsprodukte abgedichtet,
wasserundurchlässig und ausreichend isoliert und gedämmt sein;
+ Er muss aus Materialien gefertigt sein, die den normalen mechanischen Beanspruchungen, der
Hitze der Verbrennungsprodukte und Kondensat standhalten;
+ Er muss vorwiegend vertikal verlaufen, mit Abweichungen von der Achse von nicht mehr als 45°;
+ Er muss durch Luftzwischenräume bzw. geeignete Isolierung ausreichend von Brennstoff en bzw.
entflammbaren Materialien getrennt sein;
Abstand des Schornsteins /Abgasrohrs zu entflammbaren Gegenständen
A: 200 mm
B: 1.500 mm
C: 200 mm
Abstand des Schornsteins / Abgasrohrs zu nicht entflammbaren Gegenständen
A 100 mm
B 750 mm
C 100 mm
+Er sollte einen vorzugsweise kreisförmigen Innenquerschnitt haben: Quadratische oder rechteckige
Querschnitte müssen abgerundete Ecken mit einem Radius von mind. 20 mm haben;
+ Er muss einen konstanten, freien und unabhängigen Innenquerschnitt haben;
+ Rechteckige Querschnitte dürfen ein Seitenverhältnis von max. 1,5 aufweisen.
Es wird empfohlen, dass die Rauchleitung mit einer Sammelkammer für Feststoffe und eventuelles
Kondensat unter dem Eingang des Rauchkanals ausgestattet ist, so dass diese leicht zu öffnen und
über eine luftdichte Tür inspizierbar ist.
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