Garantie
Der Verkäufer garantiert dem Erstkäufer für die Dauer von 12 Monaten ab Lieferdatum, daß der erworbene
Acuitus (das „Gerät") frei von Material- und Verarbeitungsschäden ist. Im Falle eines Versagens des Geräts
ist der Verkäufer nur dazu verpflichtet, die Teile, die vom Käufer während der Garantiefrist unverzüglich
als fehlerhaft gemeldet wurden und nach Prüfung durch den Verkäufer als fehlerhaft befunden wurden, zu
reparieren oder auszuwechseln. Garantieforderungen sind auf folgende Weise zu stellen: Wenn das Gerät
nach Meinung des Käufers Mängel aufweist, müssen diese sofort dem Verkäufer gemeldet werden. Der
Verkäufer repariert den Acuitus im Reparaturlager des Verkäufers. Der Verkäufer übernimmt alle
Versandkosten. Sollte sich bei der Untersuchung des vom Käufer erworbenen Acuitus herausstellen, daß
der Käufer nach den Bestimmungen dieser Garantie keinen Anspruch auf eine Reparatur des Geräts hat,
werden dem Käufer 50 % der Versandkosten in Rechnung gestellt. Die Garantie gilt für alle Teile, Arbeits-
und Versandkosten sowie Auslagen im Garantiezeitraum (länderspezifisch).
Sollte sich erweisen, daß nach den Garantiebestimmungen kein Reparaturanspruch für das Gerät besteht,
wird der Käufer vom Verkäufer über diesen Sachverhalt informiert, und alle auf Käuferwunsch
vorgenommenen Reparaturen werden zu den Normalsätzen des Verkäufers ausgeführt. Alle ersetzten Teile
gehen in den Besitz des Verkäufers über. Eventuell kann dem Käufer ein Leihgerät zur Verfügung gestellt
werden, solange das Gerät des Käufers repariert wird. Die Versandkosten für Leihgeräte werden dem
Käufer vollständig in Rechnung gestellt.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Verbrauchsmittel wie Betriebsmittel, Papier, Bänder, Glühbirnen
und Handbücher sowie die Reparatur oder das Auswechseln von Teilen aufgrund von Schäden, die durch
Unfälle, Fahrlässigkeit, Mißbrauch, Transport oder andere, vom normalen Gebrauch abweichende
Ursachen hervorgerufen wurden bzw. durch Verbrauchsmittel, die den Betriebsanweisungen des
Verkäufers nicht entsprechen. Es besteht kein Garantieanspruch, wenn das Gerät mit Software betrieben
wird, die nicht vom Verkäufer zugelassen ist. Nicht vom Verkäufer reparierte oder geänderte Artikel sind
von dieser Garantie ausgeschlossen.
Es wurden alle denkbar möglichen Anstrengungen im angemessenen Rahmen unternommen, um zu
gewährleisten, daß die Handbücher und Werbematerialien für das Produkt die Spezifikationen und
Funktionen des Produkts zum Veröffentlichungszeitpunkt präzise beschreiben. Aufgrund von ständig neuen
Verbesserungen und Produktaktualisierungen kann der Verkäufer jedoch die Genauigkeit der gedruckten
Materialien nach dem Veröffentlichungsdatum nicht garantieren und übernimmt keine Haftung für
Änderungen, Fehler und Auslassungen. In keinem Fall haftet der Verkäufer für dem Käufer entstandene
Gewinnausfälle, Nutzungsausfall oder Folgeschäden, die vom Käufer durch Nichteinhaltung der
vorgeschriebenen Verfahren zur Installation, Verwendung, Verwaltung und Überwachung des Geräts
verursacht wurden. Diese Garantie wird nur dem Erstkäufer erteilt und ist in keinem Fall und auf keine
Weise übertragbar.
Die vorstehende Garantie gilt anstelle von allen anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden
Garantien, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, die stillschweigende Garantie der
Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. (Alle Spezifikationen können ohne
vorherige Ankündigung geändert werden.)
Service-Vertrag
Ein Garantieverlängerungsvertrag (Service-Vertrag) ist nach Ablauf der einjährigen Garantiefrist erhältlich
und kann zu jedem Zeitpunkt erworben werden. Diese Garantieverlängerung gilt für ein Jahr und unterliegt
den für das jeweilige Gerät geltenden Bestimmungen und Bedingungen. Ausführliche Informationen
erhalten Sie von unserem Kundendienst.
Zeiss Humphrey Systems Acuitus Benutzerhandbuch
PN 50648 Rev A June 2001
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