Nicht Bestimmungsgemäße Verwendung; Lieferumfang; Sicherheitshinweise - Bühler technologies BPM Guía Rápida

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  • MEXICANO, página 30
BPM
1 Einleitung
Diese Kurzanleitung unterstützt Sie bei der Inbetriebnahme
des Gerätes. Beachten Sie die Sicherheitshinweise, andernfalls
können Gesundheits- oder Sachschäden auftreten. Lesen Sie
vor der Inbetriebnahme die Originalbetriebsanleitung mit
Hinweisen zur Wartung und Fehlersuche sorgfältig durch.
Diese finden Sie im Internet unter www.buehler-technolo-
gies.com.
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Bühler Technologies GmbH
Harkortstraße 29
40880 Ratingen
Deutschland
Tel.: +49 (0) 21 02 / 49 89-0
Fax: +49 (0) 21 02 / 49 89-20
Diese Betriebsanleitung ist Teil des Betriebsmittels. Der Her-
steller behält sich das Recht vor, die Leistungs-, die Spezifikati-
ons- oder die Auslegungsdaten ohne Vorankündigung zu än-
dern. Bewahren Sie die Anleitung für den späteren Gebrauch
auf.
1.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Bei dem Produkt handelt es sich um eine hydraulische Kom-
ponente.
Das Gerät ist ein optischer Partikelmonitor, der zur Überwa-
chung der Reinheit von Fluiden eingesetzt wird. Er arbeitet
nach dem Prinzip der Lichtextinktion (Abschwächung einer
Strahlung) und misst Partikel im Fluid.
Die gemessenen Werte werden in standardisierte Reinheits-
klassen umgerechnet und auf dem Display angezeigt. Über
unterschiedliche Schnittstelle können die Messdaten ausgele-
sen und übertragen werden.
Der Anschluss an das Fluid-führende System erfolgt über zwei
Minimess©-Anschlüsse M16x2.
Sie dürfen das Produkt wie folgt einsetzen:
• Reinheitsüberwachung eines Fluids,
• Trendanalyse des Verschmutzungsgrades.
Das Produkt ist nur für die professionelle Verwendung und
nicht für die private Verwendung bestimmt.
Die bestimmungsgemäße Verwendung schließt auch ein, dass
Sie diese Dokumentation und insbesondere das Kapitel Si-
cherheitshinweise vollständig gelesen und verstanden haben.
1.1.1 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Jeder andere Gebrauch als in der bestimmungsgemäßen Ver-
wendung beschrieben, ist nicht bestimmungsgemäß und des-
halb unzulässig.
Wenn ungeeignete Produkte in sicherheitsrelevanten Anwen-
dungen eingebaut oder verwendet werden, können unbeab-
sichtigte Betriebszustände in der Anwendung auftreten, die
Personen- und/oder Sachschäden verursachen können. Setzen
Sie daher ein Produkt nur dann in sicherheitsrelevanten An-
wendungen ein, wenn diese Verwendung ausdrücklich in der
Dokumentation des Produkts spezifiziert und erlaubt ist. Bei-
spielsweise in Ex-Schutz Bereichen oder in sicherheitsbezoge-
nen Teilen einer Steuerung (funktionale Sicherheit).
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Bühler Technologies GmbH
Die Förderung anderer Medien, als im Kapitel Technische Da-
ten aufgeführt, ist verboten.
Für Schäden bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung
übernimmt die Bühler Technologies GmbH keine Haftung. Die
Risiken bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung liegen
allein beim Benutzer.

1.2 Lieferumfang

• Bühler Partikel Monitor BPM
• Produktdokumentation
• 2x Minimess-Kupplung (vormontiert)
• Werkskalibrierzertifikat

2 Sicherheitshinweise

Das Gerät darf nur von Fachpersonal installiert werden, das
mit den Sicherheitsanforderungen und den Risiken vertraut
ist.
Beachten Sie unbedingt die für den Einbauort relevanten Si-
cherheitsvorschriften und allgemein gültigen Regeln der
Technik. Beugen Sie Störungen vor und vermeiden Sie da-
durch Personen- und Sachschäden.
Der Betreiber der Anlage muss sicherstellen, dass:
• Sicherheitshinweise und Betriebsanleitungen verfügbar
sind und eingehalten werden,
• die jeweiligen nationalen Unfallverhütungsvorschriften
beachtet werden,
• die zulässigen Daten und Einsatzbedingungen eingehal-
ten werden,
• Schutzeinrichtungen verwendet werden und vorgeschrie-
bene Wartungsarbeiten durchgeführt werden,
• bei der Entsorgung die gesetzlichen Regelungen beachtet
werden,
• gültige nationale Installationsvorschriften eingehalten
werden.
VORSICHT
Laser
Der Partikelmonitor enthält einen Laser, der bei bestim-
mungsgemäßem Gebrauch als ein Laser der Klasse 1 nach
DIN EN 60825-1:2001-11 klassifiziert ist. Die zugängliche Laser-
strahlung ist unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedin-
gungen ungefährlich.
Bei Lasereinrichtungen der Klasse 1 können im oberen Leis-
tungsbereich z.B. Blendung, Beeinträchtigung des Farbsehens
und Belästigungen nicht ausgeschlossen werden.
BX150102 ◦ 03/2021

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