INSTALLATION DES OBEREN RAUCHABZUGSPRODUKT
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In diesem Fall ist es alternativ möglich:
-
die Verbrennungsluft mit einem koaxialen
Abgasrohr zum Ausstoßen der Dämpfe und
zum Abziehen der Luft kanalisieren; folglich
ist es nicht erforderlich, für eine herkömmliche
Luftzuführung im Raum zu sorgen (Abb. 5.5b
A, B = Lufteinlass C, D = Rauchauslass);
-
Den Eintritt der Verbrennungsluft des Ofens
über eine Rohrleitung mit dem Lufteinlass
verbinden (Abb. 5.6b).
5.5 ABGASFÜHRUNG
Da der Ofen mit einer Brennkammer mit Unterdruck
funktioniert, ist es unabdinglich sicherzustellen,
dass der Rauchabzug dicht ist.
Der Ofen muss an ein eigenes und ausschließliches
Rauchabzugssystem angeschlossen werden, das
eine angemessene Ableitung der Verbrennungs-
produkte in die Atmosphäre gewährleistet.
Die Komponenten des Rauchabzugssystems
müssen für die jeweiligen Betriebsbedingungen als
geeignet erklärt und mit einer CE-Kennzeichnung
versehen werden.
Es ist obligatorisch, einen ersten vertikalen Abschnitt
von mindestens 1,5 Metern auszuführen, um den
korrekten Ausstoß des Rauchs zu gewährleisten.
Es wird empfohlen, maximal 3 Richtungsänderungen
vorzunehmen, zusätzlich zu denen, die sich aus
dem rückseitigen Anschluss des Ofens an den
Kamin ergeben, und zwar unter Verwendung von
45-90°-Kurven oder T-Anschlussteilen (Abb. 5.7).
Immer ein T-Anschlussteil mit einer Inspektionskappe
bei jeder horizontalen und vertikalen Änderung des
Rauchbzugswegs verwenden.
Die waagrechten Leitungsabschnitt dürfen nicht
länger als 2-3 m sein, wobei die Steigung nach
oben 3-5% betragen muss (Abb. 5.7b).
Verankern Sie die Rohre mit geeigneten
Manschetten an der Wand.
Der Abluftanschluss DARF NICHT angeschlossen
werden:
-
an einen Kamin, der von anderen Generatoren
benutzt wird (Kessel, Öfen, Kamine usw.);
-
zu Entlüftungsanlagen (Hauben, Entlüftungs-
Kanal versehen sind.
Der Einbau von Absperr- und Abzugsventilen ist
verboten.
Die endgültige Ableitung der Verbrennungsprodukte
muss auf dem Dach bereitgestellt werden.
Product images are purely indicative
004778350 - 16/07/2020
Abb. 5.5b
B
Abb. 5.6b
B
Abb. 5.7b
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