Bewahren Sie Batterien außerhalb der Reichweite von Kindern auf. Verschlucken der
Batterien kann zum Ersticken führen.
Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Wenn Batterien in die Umwelt gelangen,
können diese Umwelt- und Gesundheitsschäden zur Folge haben. Sie können gebrauchte
Batterien unentgeltlich bei ihrem Händler und Sammelstellen zurückgeben. Sie sind als
Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet!
Hinweispflicht nach dem Elektronikgerätegesetz
Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gehört Elektroschrott nicht in den
Hausmüll, sondern ist zu recyceln oder umweltfreundlich zu entsorgen. Entsorgen Sie ihr
Gerät in einen Recycling Container oder an eine lokale Abfallsammelstelle.
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