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Vollmaske Sari
5511680 Sari NR, Naturgummi
5011687 Sari CR, Chloropren
5011685 Sari SIL, Silikon
5511987 Sari NR triplex, mit Sichtscheibe aus triplex
5019805 Sari SIL triplex
1. Allgemeines
Die Sari dient dazu, die Atmungsorgane und das Gesicht vor gas- und partikelförmigen Schadstoffen zu
schützen. Der Filter wird gemäß den Gasen der Raumluft gewählt.
Weitere Informationen zum Einsatz von Atemschutzgeräten siehe BGR 190 (ZH 1/701) (Regeln für den Einsatz
von Atemschutzgeräten).
Wird als Atemanschluß (Filtermaske) zusammen mit Pro2000-Filter verwendet (Gas-, Partikel- oder
Kombinationsfilter). Die Filter sind mit einem Anschlußgewinde versehen und entsprechen dem allgemein
europäischen Standard EN 148-1.
Wird mit einem Gebläsegerät verwendet, wo die Filter am Gebläsegerät festgeschraubt werden.
Wird mit einem Druckluft-Schlauchgerät verwendet Druckluft-Vollmaske Kesaf 5062383.
Die Vollmasken Sari NR, Sari CR und Sari SIL mit Sichtscheibe aus Polykarbonat sind für spezielle
Einsätze wie etwa Brandbekämpfung oder Bergbau geeignet.
2. Einschränkungen für den Gebrauch
Dieses Produkt darf nur von qualifizierten Personen verwendet werden, die sich der Gefahren am
2.1
Arbeitsplatz vollkommen bewusst sind
Filtergeräte dürfen nicht benutzt werden, wenn die Umgebungsverhältnisse unbekannt sind. In
2.2
Zweifelsfällen sind Isoliergeräte zu benutzen, die von der Umgebungsatmosphäre unabhängig wirken.
Filtergeräte dürfen nicht in engen Räumen (z.B. Behälter, Tanks) eingesetzt werden, da es Sauerstoff-
2.3
mangel geben kann oder schwere sauerstoffverdrängende Gase (z.B. Kohlendioxyd) vorkommen.
Bei der Verwendung der Filtergeräte muß der Sauerstoffgehalt der Raumluft 18–23 Vol.% betragen.
2.4
Ein Gasfilter schützt nicht gegen Partikel und ein Partikelfilter schützt nicht gegen Gase und Dämpfe. Im
2.5
Zweifelsfall Kombinationsfilter einsetzen.
Normale Filtergeräte schützen nicht gegen bestimmte Gase wie CO (Kohlenmonoxyd), CO
2.6
dioxyd) oder N
(Stickstoff) und Stickstoffoxyde.
2
Partikelfilter gegen radioaktive Stoffe und Mikroorganismen (Viren, Bakterien, Pilze und deren Sporen)
2.7
sollen nur einmal verwendet werden.
Es ist unwahrscheinlich, daß die Dichtigkeitsanforderungen erreicht werden, wenn sich Bart, Haare,
2.8
Brillenbügel oder Teile der Kleidung zwischen Dichtungsrand und Gesicht befinden. Mit der Sari kann eine
Spezialbrille getragen werden (siehe 5512190 Brillenbügel).
Bei Gebrauch des Atemschutzgerätes in Räumen mit Explosionsgefahr sind die dafür zutreffenden
2.9
Vorschriften zu beachten.
2.10 Gasfilter sind auszutauschen, wenn der Träger Geruchs-, Geschmack- oder Reizerscheinungen erkennt.
Filter, die gegen Schadgase ohne deutliche Durchbruchwahrnehmung verwendet werden, erfordern
besondere Einsatzregeln. Partikelfilter sind auszutauschen, wenn der Atemwiderstand zu hoch wird.
2.11 Beim Verwenden mit der Vollmaske darf das Gewicht des Filters höchstens 500 g betragen. Die Sari wird
nur mit einem Filter verwendet.
2.12 Bei Arbeiten mit offenen Flammen oder flüssigen Metalltröpfchen besteht eine Gefahr für das Entzünden
aktivkohlehaltiger Filter (Gas- oder Kombinationsfilter) und damit kann akut gefährdende Konzentrationen
toxischer Stoffe entstehen.
Mit Gebläsegerät
2.13 Der Schutz muß bei laufendem Gebläsegerät verwendet werden. Bei Ausfall des Gebläses kann keine
oder nur eine geringe Atemschutzfunktion des Gerätes erwartet werden; es besteht die Gefahr einer
sofortigen starken Anreicherung von Kohlendioxid. Gebläseausfall wird als ein aussergewöhnlicher
Zustand angesehen.
2.14 Bei starkem Atmen/grosser körperlicher Anstrengung kann im Atemanschluß ein Unterdruck beim
Einatmungshöchstdurchfluss entstehen.
2.15 Der Schutzgrad kann durch Windstärken von mehr als 2 m/s verringert werden.
2.16 Filter dürfen nicht direct an der Maske oder am Atemschlauch befestigt warden.
Druckluft-Version
2.17 Druckluft-Schlauchgerät Kesaf 5062381 und Gebrauchsanleitung 5009580. Regelventil CV 5062580 und
Gebrauchsanleitung 5009735.
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DEUTSCH
(Kohlen-
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