4.3 Pflichten und Verbote
4.3.1
Pflichten der Benutzer
Der Benutzer (Unternehmer oder Arbeitgeber) muss:
die Fähigkeiten und den Zustand der Bediener in Bezug auf ihre Gesundheit und ihre Sicherheit berücksichtigen;
•
für die einzelnen Abläufe die geeignete persönliche Schutzausrüstung bereitstellen;
•
normgerechte Hubmittel und -Verfahren zur Verfügung stellen;
•
die Einhaltung der Normen und der werksinternen Vorschriften bezüglich Sicherheit und Gebrauch der ihnen
•
zur Verfügung gestellten kollektiven und persönlichen Schutzausrüstungen verlangen;
das Personal zur Vorgehensweise im Falle eines Unfalls schulen;
•
die Mitarbeiter über die damit verbundenen Restrisiken aufklären;
•
das Personal zu den für die Sicherheit der Bediener vorgesehenen Vorrichtungen schulen;
•
das Personal über die allgemeinen Regeln zur Unfallverhütung, die von den europäischen Richtlinien und der
•
Gesetzgebung des Nutzerlandes der Maschine vorgesehen sind, schulen.
An der Maschine nur Personen arbeiten lassen, die das vorliegende Handbuch gelesen und verstanden haben und
angemessen geschult wurden.
4.3.2
Pflichten des zuständigen Personals (Bediener/Wartung/Techniker)
Das Personal muss:
Wartungseingriffe immer an der ausgeschalteten Maschine durchführen.
•
Für Eingriffe am Schaltschrank, an den Abzweigkästen, an den Kabeln und an allen Bauteilen der elektrischen
•
Anlage immer den Hauptschalter ausschalten.
Beim Starten der Maschine sicherstellen, dass sich keine Person innerhalb der Gefahrenzonen befindet.
•
Die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Schutzausrüstungen auf geeignete Weise verwenden.
•
Dem Arbeitgeber, Abteilungsleiter oder dem Vorgesetzten Mängel der Sicherheitsvorrichtungen umgehend
•
mitteilen.
4.3.3
Verbote für das zuständige Personal (Bediener/Wartungstechniker/Techniker)
Insbesondere darf das Personal nicht:
Die Maschine unsachgemäß verwenden, d.h. für andere als die im Absatz "Bestimmungsgemäßer Gebrauch"
•
beschriebenen Zwecke;
ohne Genehmigung Sicherheits- oder Signalvorrichtungen entfernen.
•
aus eigener Initiative Arbeiten oder Bewegungen auszuführen, die nicht in ihren Kompetenzbereich fallen, bzw.
•
die ihre eigene Sicherheit oder die anderen Arbeiter gefährden;
den Betrieb der Maschine ändern;
•
elektrische Anschlüsse zu verändern, um interne Sicherheitsvorrichtungen auszuschließen;
•
die Maschine verwenden, wenn diese nicht in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften installiert wurde;
•
die Maschine bei Umgebungsbedingungen benutzen, die nicht zulässig sind (siehe „Kapitel 5").
•
ACHTUNG!
OEM ALI GROUP S.R.L A SOCIO UNICO ist nicht haftbar für Sach- oder Personenschäden im Falle
von:
einer Feststellung, dass die Maschine in einer nicht erlaubten Umgebung verwendet wurde;
•
Nichteinhaltung der hier beschriebenen Verpflichtungen und Verbote.
•
KAPITEL 2 – EINLEITENDE INFORMATIONEN
PIZZAOFEN Mod.TL
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