• reinigen Sie die Oberfläche mithilfe von Reinigungsmittel für Edelstahl und einem feuchten Lappen und
spülen und trocknen Sie sie danach ab.
Einmal im Jahr sollte das Gerät gewartet werden, um seinen Abnutzungsgrad zu prüfen und evtl. Mängel an
Bestandteilen zu finden. Bei jeglicher Störung ist qualifiziertes Personal (Service) verpflichtet, den Mangel zu
beseitigen. Der Service sollte Folgendes warten:
• Zustand der Heizelemente,
• Zustand der Elektrik,
• Sicherungsstand der Heizelemente,
• Abnutzungsgrad des Geräts.
Evtl. Beschädigungen oder Störungen am Gerät, die auf Nichtbeachtung der Anweisungen in dieser Bedie-
nungsanleitung zurückzuführen sind, sowie Missachtung der geltenden Vorschriften und Normen wird nicht
der Herstellerhaftung unterliegen.
Betriebsstillstand
Wird ein Betriebsstillstand über eine längere Zeit geplant, müssen die Behälter für Spülmittel und Klarspüler
entleert werden, um eine Kristallisation infolge einer Pumpenbeschädigung zu vermeiden. Daher sollten die
Absaugrohre aus beiden Behältern ausgezogen werden und in eine Schale mit sauberem Wasser gelegt wer-
den. Führen Sie ein paar Spülgänge durch und entleeren Sie anschließend den Wasserbehälter. Schalten Sie
den Hauptschalter aus und drehen Sie das Wasserventil zu. Schließen Sie die Absaugrohre erst dann erneut
an, wenn das Gerät wieder benutzt wird (das transparente an dem Spülmittel und das transparente mit einer
blauen Umhüllung an dem Klarspüler).
Es ist verboten, das Gerät über einen längeren Betriebsstillstand eingeschaltet oder das Wasserventil
aufgedreht zu haben.
Im Winter muss das Gerät in einem beheizten Raum aufgestellt werden. Wenn es nicht möglich ist,
sollte man sich nach Möglichkeit vergewissern, ob im Gerät (z.B. im Boiler, in Detergentien-Rohren)
keine Flüssigkeit zurückgeblieben ist.
9. ENTSORGUNG VON ALTGERÄTEN
Diese Informationen beziehen sich auf eine ordnungsgemäße Vorgehensweise mit verbrauchten
elektrischen und elektronischen Geräten.
• Altes, verbrauchtes Equipment sollte im Geschäft, wo das neue Gerät gekauft wird, zurückgelas-
sen werden. Jedes Geschäft ist dazu rechtlich verpflichtet, das alte Gerät kostenlos entgegenzunehmen,
soweit ein neues Gerät derselben Art und in derselben Menge gekauft wird. Der Käufer ist lediglich dazu
verpflichtet, das alte Gerät auf eigene Kosten zum Geschäft zu bringen.
• Das alte Gerät sollte zu einem entsprechenden Sammelpunkt gebracht werden. Informationen
über die sich in Ihrer unmittelbarer Umgebung befindenden Punkte finden Sie auf der Internetseite oder
Informationstafel Ihrer Gemeinde.
• Elektrische und elektronische Geräte können auch an Servicestellen zurückgelassen werden. Sollte
eine Reparatur wirtschaftlich nicht nachvollziehbar oder technisch unmöglich sein, ist der Servicedienst
dazu verpflichtet, das Gerät kostenlos entgegenzunehmen.
• Sie können verbrauchte Geräte auch bequem von Zuhause aus übergeben. Sollten Sie keine Zeit
oder keine Möglichkeit haben, Ihr Gerät zum entsprechenden Sammelpunkt zu bringen, können Sie sich
diesbezüglich an eine spezialisierte Dienstleistungsfirma wenden und die Abholung arrangieren.
Achtung! Verbrauchte Geräte dürfen nicht zusammen mit anderen Abfällen entsorgt werden. Dafür
drohen hohe Geldstrafen.
Abb. 11
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