gebenen Batterien. Leere Batterien müssen vorschriftsgemäß dem Recycling
zugeführt bzw. entsorgt werden.
1.4. KUNDENDIENST
Zur Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs ist es erforderlich, dass Sie
das Produkt gegen Vorauszahlung der Versandkosten an Ihren zuständigen Suunto-
Händler zurücksenden. Fügen Sie der Sendung Ihren Namen und Ihre Adresse sowie
den in Ihrem Land gültigen Bestimmungen entsprechend Kaufbeleg und/oder Garantie-
karte bei. Die Reparatur oder Ersetzung im Rahmen des Gewährleistungsanspruchs
erfolgt in einem von Ihrem Suunto-Händler als angemessen erachteten Zeitraum,
vorausgesetzt, dass alle erforderlichen Teile auf Lager sind. Alle über den Gewähr-
leistungsanspruch hinausgehenden Reparaturen erfolgen auf Kosten des Eigentümers.
Diese Garantie gilt nur gegenüber dem Erstkäufer des Geräts und ist nicht übertragbar.
Falls Sie keine Möglichkeit haben, mit Ihrem ursprünglichen Suunto-Händler Kontakt
aufzunehmen, wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Suunto-Vertriebshändler.
Die Adresse Ihres örtlichen Suunto-Händlers finden Sie unter www.suunto.com.
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