4
INSTALLATION
4. 1
HEIZKESSELRAUM
Die Raumeigenschaften müssen den gelten-
den Vorschriften entsprechen.
In den Raum muss wenigstens soviel Frisch-
luft einfließen können, dass es zu einer ord-
nungsgemäßen Verbrennung kommt.
Der Raum muss also über Öffnungen mit fol-
genden Eigenschaften verfügen:
– Pro 1163 kW (1000 kcal/h) muss eine
Öffnungsfläche von mindestens 6 cm
vorgesehen werden. In jedem Fall darf
die Öffnung nicht kleiner als 100 cm_
betragen. Die Öffnungsfläche kann wie
folgt berechnet werden:
Q
S =
100
wobei "S" in cm
und "Q" in kcal/h ausge-
2
drückt werden.
– Die Öffnung muss sich im unteren Berei-
ch einer Außenwand bef inden. Am
Besten gegenüber dem Abgasauslass.
4. 1 . 1
Positionierung in Heizanlage
(Abb. 4)
Der Heizkessel muss auf einem nicht
brennbaren Untergrund installiert werden.
Bei fertiggestellter Installation muss der
Heizkessel waagerecht ausgerichtet und
stabil sein, um mögliche Schwingungen und
Lärmentwicklung zu vermeiden. Hinter dem
Heizkessel muss unbedingt Platz gelassen
werden, um das Öffnen und die Wartung
des Ventilators zu gestatten.
ACHTUNG: Die in der Abbildung angege-
benen Mindestabstände sind verbindlich
und gelten nur für Modelle mit einer Lei-
stung über 35 kW.
4.2
ANSCHLUSS AN
DAS SCHORNSTEINROHR
Ein Schornsteinrohr muss folgenden Eigen-
schaften genügen:
– Es muss aus undurchlässigem Material
bestehen und den Rauchtemperaturen
und den Kondensationen widerstehen.
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– Es muss ausreichend mechanisch resi-
stent sein und eine schwache Wärme-
leitfähigkeit besitzen.
– Es muss vollständig dicht abschließen,
damit das Schornsteinrohr nicht abkühlt.
– Sein vertikaler Verlauf muss so lang wie
möglich sein. Am Endstück muss sich ein
Absauger befinden, der einen effektiven
und konstanten Ablass der Brennpro-
dukte gewährleistet.
2
– Damit der Wind um den Schornstein
keine Druckbereiche aufbaut, die sich
gegen die Aufstiegskräfte der Brennga-
se durchsetzen könnten, ist folgendes
notwendig: Die Abgasöf fnung muss,
innerhalb eines Radius von 8 Metern,
wenigstens 0,4 Meter über jedes am
Kamin befindliche Bauteil überstehen
(einschl. dem Dachgiebel).
– Der Durchmesser des Schornsteinrohrs
muss größer sein als derjenige des
Heizkesselanschlusses. Der Querschnitt
von quadratischen oder rechteckigen
Schornsteinrohren muss 10% größer
sein als der Querschnitt des Heizkesse-
lanschlusses.
– Der Nutzquerschnitt des Schornstein-
rohrs berechnet sich wie folgt:
S = K
S
Ergebnis: Querschnitt in cm
K
Reduktionskoeffizient:
– 0,045 bei Holz
– 0,030 bei Kohle
P
Leistung des Heizkessels in kcal/h
H
Höhe des Kamins in gemessenen
Metern von der Achse der Flamme
zum Kaminausgang ins Freie. Bei
der Dimensionierung des Schorn-
s t einr ohr s muss die ef f ektive
Kaminhöhe in Metern berücksichtigt
werden. Diese wird von der Flamme-
nachse bis zum Scheitel gemessen.
Abzuziehen sind:
– 0,50 m für jede Richtungsände-
rung, die das Anschlussrohr auf
der Strecke vom Heizkessel zum
Schornsteinrohr vollführt.
– 1,00 m für jeden horizontalen
Meter des Anschlusses selbst.
600
600
P
√H
2
600
4.3
ANSCHLUSS AN DIE ANLAGE
Da die Anschlüsse leicht lösbar sein sollen,
sind Stutzen mit drehbaren Anschlüssen
günstig. Ratsam ist es, an der Rohrleitung
der Heizanlage Absperrschieber einzu-
bauen.
ACHTUNG: Ein Sicherheitsventil muss in
der Anlage installiert werden nicht im Lie-
ferumfang enthalten.
4.3. 1
Auffüllen der Anlage
Bevor der Heizkessel zugeschaltet wird,
sollte immer zuerst Wasser durch die
Rohrleitungen gepumpt werden, damit
evtl. vorhandene Fremdkörper ausgespült
werden. Diese könnten den Betrieb des
Heizkessels stören.
Das Auffüllen muss langsam erfolgen, damit
die Luf tblasen aus den entsprechenden
Entlüf tungsöffnungen austreten können.
Diese befinden sich auf der Heizanlage.
Bei Heizanlagen mit geschlossenem Krei-
slauf müssen der Ladedruck bei kalter
Anlage und der Vorstaudruck des Expan-
sionsbehälters mit der Ruhesäulenhöhe
der Anlage übereinstimmen. In keinem Fall
dürfen sie niedriger liegen (z. B.: bei einer
Ruhesäule von 5 Metern müssen Vorstau-
druck des Behälters und Ladedruck der
Anlage mindestens 0,5 Bar betragen).
4.3.2
Eigenschaften des Speisewassers
Das Speisewasser im Heizkreislauf muss
entsprechend der Vorschrift UNI-CTI 8065
behandelt sein. Auch kleine Verkrustungen
von einigen Millimetern Stärke verursa-
chen, dur ch ihre geringe thermische
Leitfähigkeit, eine beachtliche Überhitzung
der Heizkesselwände. Dadurch kann es zu
schweren Betriebsbeeinträchtigungen
kommen.
IN FOLGENDEN FÄLLEN IST EINE BEHAND-
LUNG DES ZUM BETRIEB DER HEIZANLA-
GE NÖTIGEN WASSERS UNABDINGBAR:
– sehr ausgedehnte Anlagen (mit großer
1300
Abb. 4