Allgemeine Garantiebedingungen
Geschäftseinheit Primärheiztechnik
Einleitung
Wir gratulieren Ihnen, dass Sie sich zum Kauf eines
Olsberg-
Kaminofens
unterziehen
unsere
Qualitätskontrollen
Fertigungsüberwachungen.
Die nachstehenden Bedingungen lassen die Rechte des
Endabnehmers aus dem Kaufvertrag mit seinem
Vertragspartner
(Verkäufer)
unberührt.
Die erteilten Garantien sind freiwillige Zusatzleistungen
von Olsberg und haben nur für das Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit.
1. Produktinformation
Dieses Produkt ist ein Qualitätserzeugnis. Es wird unter
Beachtung der jeweils gültigen Umweltgesetzgebungen
und den aktuellen technischen Erkenntnissen entwickelt,
konstruiert und sorgfältig gefertigt. Die eingesetzten
Materialien sind branchen- und handelsüblich und wer-
den ständig auf Einhaltung unserer Qualitätsvorgaben
geprüft.
2. Allgemeine Garantiebedingungen
Da es sich bei diesem Produkt, Ihrem Kaminofen (Stück-
holz- oder Pelletausführung), um ein technisches Gerät
handelt, sind für Verkauf, Aufstellung, Anschluss und
Inbetriebnahme besondere Fachkenntnisse erforderlich.
Deshalb dürfen Aufstellung, Montage, Anschluss, erste
Inbetriebnahme und Unterweisung des Endkunden nur
durch
einen
zuständigen
Beachtung der bestehenden Vorschriften erfolgen.
Dieser
Nachweis
ist
Inbetriebnahmezertifikat zu führen. Bei Nichtvorlage
dieses Zertifikates kann Olsberg den Kunden von
Garantieleistungen ausschließen.
Die Garantiezeit beginnt im Zeitpunkt der Lieferung des
Produktes an den ersten Endkunden.
Garantieleistungen werden nicht für Ausstellungsgeräte,
die länger als ein Jahr in einer Ausstellung präsentiert
wurden,
gewährt.
Geräte,
überschritten haben, gelten nicht als Neugeräte.
Die
Verpflichtungen
Kaufvertrag (Einzelvertrag des Kunden mit dem
Fachbetrieb) sind hiervon nicht berührt.
Für die Rechte aus dieser Garantie gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
3. Garantie
Vorbehaltlich
nachfolgender
übernehmen wir
3 Jahre Garantie für Kaminöfen der Marke Olsberg
auf
a) einwandfreie,
dem
Werkstoffbeschaffenheit und -verarbeitung
b) einwandfreie Funktion
des Produktes. Dies gilt jedoch nur bei Einhaltung der
auf dem Geräteschild angegebenen Leistungen, bei
Anschluss an die vorgeschriebene Betriebsspannung
und bei Betrieb mit der angegebenen Energieart bzw.
mit den in der jeweiligen gerätespezifischen Aufstell- und
Bedienungsanleitung zugelassenen, vorgeschriebenen
Brennstoffen.
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entschlossen
haben.
Produkte
umfangreichen
und
stetigen
wegen
Sachmängeln
Fachbetrieb
unter
durch
ein
entsprechendes
die
diesen
Zeitraum
des
Händlers
aus
Einschränkungen
Zweck
entsprechende
Für
die
Glaskeramik
Oberflächenbeschichtungen
ausgenommen Lackierung), elektronische Bauteile
und Baugruppen garantieren wir zwei Jahre.
Verschleißteile sind von der Garantie ausgeschlossen
(siehe Abschnitt Verschleißteile).
Wir
4. Verschleißteile
Verschleißteile
Funktion
Abnutzung. Dies bedeutet, dass bestimmte Bauteile von
Kaminöfen eine Funktions- bzw. Nutzungsdauer haben
können,
die
Gesamtgerät liegen kann.
Auf Verschleißteile gewähren wir Ihnen eine sechs-
monatige Werksgarantie.
Als Verschleißteile und vom Verschleiß betroffene
Elemente sind definiert:
sämtliche
Brennraumausmauerung
Dichtungen jeglicher Art
Oberflächenbeschichtung
durch thermische Beanspruchung oder Überlastung
Roste, Stehroste aus Stahlblech, Grauguss oder
andere Materialien
Bedienungselemente
Rüttelrostgestänge oder andere Elemente)
Glaskeramiken,
andere Elemente)
Oberflächenveränderungen der Glaskeramik durch
unterschiedliche
hervorgerufen durch Flammen oder Luft- oder
Gasstromverwirbelungen, wie z.B. Russfahnen oder
der
angesinterte Flugasche an der Scheibenoberfläche
sind keine Mängel.
5. Erwerbsnachweis
Der Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes ist durch
Vorlage
des
Rechnung,
Olsberg-Inbetriebnahmezertifikates nachzuweisen. Des
Weiteren
sind,
Kundendienstanforderungen nur mit dem ausgefüllten
Formblatt Kundendienstanforderung zulässig. Dieses
dem
Formblatt erhält Ihr Vertragspartner beim Olsberg-
Kundendienst auf telefonische Anforderung.
Ohne diese geführten Nachweise sind wir zu Leistungen
innerhalb der Garantiezeiträume nicht verpflichtet.
6. Ausschluss der Garantie
Wir übernehmen keine Garantie für Schäden durch
Transport (wie z.B. Glasbruch, Beschädigung der
Keramik, sonstige Beschädigungen, Beschädigungen
des Kaminofens jeglicher Art hervorgerufen durch
Transport). Transportschäden sind unverzüglich an den
anliefernden Spediteur und an den Vertragspartner zu
melden.
Wir übernehmen keine Garantie für Schäden und
Mängel an Geräten oder deren Anbauteilen, die durch
übermäßige Beanspruchung, unsachgemäße Behand-
lung und Wartung sowie durch Fehler beim Aufstellen
und Anschließen des Gerätes auftreten.
Beständigkeit
von
(nicht
Glasbruch)
(z.B.
unterliegen
einer
natürlichen,
entsprechenden
„ordnungsgemäßen"
unterhalb
der
Garantiefrist
feuerberührten
und
(Türgriffe,
Glasdekorelemente
thermische
Kaufbeleges,
wie
usw. und des vollständig ausgefüllten
innerhalb
der
Garantiezeiträume
Türscharnieren,
und
Gold,
Chrom,
ihrer
für
das
Teile
der
Lackverfärbungen
Schiebergriffe,
(oder
Belastungen,
Kassenbeleg,