Sicherheitsbestimmungen
Bei Nichtbeachtung der Sicherheitsbestimmungen
besteht Lebensgefahr!
• Sicherheitsgeräte auch bei kleinen Mängeln nicht mehr
benutzen.
• Beschädigte oder sturzbelastete Sicherheitseinrichtun-
gen, -geräte oder Schutzausrüstungen sofort der Benut-
zung entziehen. Kontrolle durch einen Sachkundigen
(BGR 198/199) oder den Hersteller.
• Vor Verschmutzung durch Sand schützen.
• Eigenmächtige Veränderungen oder Reparaturen sind
nicht zulässig.
• Das Sicherungsgerät mit Zubehör sowie das Halteseil
sind Teil einer persönlichen Schutzausrüstung und soll-
ten nur von einer bestimmten Person benutzt werden.
• Die Schutzausrüstung darf nur von Personen benutzt
werden, die mit der Materie vertraut und über die Gefah-
ren unterrichtet sind.
• Zubehör anderer Hersteller darf nur mit Zustimmung
von BORNACK verwendet werden und darf die
Funktionstüchtigkeit und Sicherheit nicht beein-
trächtigen.
• Kleidung und Schuhe sind dem Einsatz und der
Witterung anzupassen.
• Einsatz nur bei optimalem Gesundheitszustand vorneh-
men.
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• Seile, Gurte und Bänder vor der Einwirkung von
Schweißflammen, vor Funkenflug, Laugen, Säuren,
scharfen Kanten u. Ä. schützen.
• Beim Arbeiten mit dem Sicherungsgerät den
Rettungsplan beachten.
• Die Richtlinien BGR 198/199 der Berufsgenossenschaften
sowie der örtlichen bzw. branchengültigen Unfall-
Verhütungs-Vorschriften sind zu beachten.
• Auf ausreichenden Freiraum unterhalb der Arbeitsstelle
achten: Gesamthöhe = Fallhöhe + Bremsstrecke +
Körperlänge + Dehnung + Sicherheitshöhe 1 m.
m
ACHTUNG! Das Eindringen von Sand und
Schmutz kann die Funktion des Gerätes
beeinträchtigen und zu Beschädigungen
am Gerät führen.