Prüfung vor jedem Einsatz
unbedingt durchführen!
• Werden bei der Prüfung vor dem Einsatz
geringste Mängel an der PSA festgestellt,
darf diese PSA nicht mehr benutzt werden.
Eine PSA-Komponente, die Mängel aufweist,
darf nur in einer Vertragswerkstatt der Firma
BORNACK geprüft bzw. instand gesetzt
werden.
• Bei Verwendung dieser PSA als Auffangsystem
(freier Fall möglich) ist ausnahmslos ein Auf-
fanggurt nach EN 361 sowie ein Bandfall-
dämpfer nach EN 355 zu benutzen.
HINWEISE VOR DEM EINSATZ
SICHTPRÜFUNG
• Gurtbänder auf einwandfreien Zustand
prüfen.
• Sämtliche Nahtstellen und Bandkanten auf
einwandfreien Zustand prüfen.
• Keine sichtbaren oder zu er tastenden
Schäden.
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