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WARTUNG
• Bewegliche Teile an Karabinerhaken und an-
deren Geräten ggf. mit dosiertem Ölen der
Gelenke gängig halten.
• Bewegliche Teile an Karabinerhaken und an-
deren Geräten ggf. mit dosiertem Ölen der
Gelenke gängig halten. Hierfür am besten
Feinmechaniköl verwenden. Darauf achten,
dass das Öl nicht mit textilen PSA Bestandtei-
len in Kontakt kommt.
• Die Wartung darf nur von einem Sachkundi-
gen gem. DGUV Grundsatz 312-906 ausge-
führt werden. Der Anweisung in dieser Ge-
brauchsanleitung ist strikt zu folgen.
• Saubere und gepflegte Schutzausrüstung hält
länger!
REINIGUNG
• Feuchte PSA luftig, nicht an künstlichen Wär-
mequellen trocknen. Metallkomponenten mit
Tuch trockenreiben.
• Verschmutzte textile Komponenten (Auffang-
gurt, Seile, etc.) mit lauwarmem Wasser und
wenig Feinwaschmittel reinigen. Danach aus-
giebig klar spülen und an der Luft trocknen
lassen. Andere Reinigungsmittel sind nicht
gestattet!
• Falls eine Desinfektion erforderlich ist, bitte
an die E-Mail-Hotline wenden:
• info@bornack.de
• Nach Kontakt mit Salzwasser die PSA so lange
nass halten, bis großzügig mit destilliertem
Wasser gespült werden kann.
• Gerät ggf. mit Druckluft ausblasen.
SONSTIGES
LEBENSDAUER / ABLEGEREIFE
Metallteile unterliegen keiner altersbedingten
Lebensdauer oder Ablegereife. Die Entschei-
dung trifft der Sachkundige mit seinem techni-
schen Sachverstand und auf der Basis des aktu-
ellen Normenstandes.
Bei Sicherungssystemen auf Seilreibungsprin-
zip (Abseilgeräte, Seilkürzer, Falldämpfer, o.ä.)
können durch Seilveränderungen Funktionsein-
schränkungen auftreten und damit ein vorzeiti-
ges Austauschen erforderlich machen.
Intensive Nutzung und/oder extreme Einsatz-
bedingungen wie scharfe Kanten, chemische
Einflüsse, UV-Strahlung etc. führen aus Sicher-
heitsgründen zu einer reduzierten Benutzungs-
dauer. Der Unternehmer hat dies in der Gefähr-
d u n g s a n a l y s e d e s A r b e i t s p l a t z e s z u
berücksichtigen.
Der Unternehmer hat durch die Dokumentati-
on der ersten Inbetriebnahme in der Prüfkarte
die Einhaltung der maximalen Fristen sicherzu-
stellen.
Die Prüfkarte am Ende dieser Gebrauchsanlei-
tung ist bei der regelmäßigen Sachkundeprü-
fung vorzulegen und muss von einem Sachkun-
digen ausgefüllt werden.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie
im Internet: www.bornack.de
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