Bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
besteht Lebensgefahr!
• PSA auch bei kleinen Mängeln nicht mehr
benutzen.
• Beschädigte, sturzbelastete oder zweifelhafte
PSA oder Sicherheitsgeräte sofort der Benut-
zung entziehen. Kontrolle nur durch einen
Sachkundigen gem. DGUV Grundsatz 312-906,
BORNACK oder eine schriftlich von BORNACK
autorisierte Vertragswerkstatt. Dies ist in der
Prüfkarte zu dokumentieren.
• Eigenmächtige Veränderungen oder Repara-
turen sind nicht zulässig.
• Der Anseilschutz ist Teil der persönlichen
Schutzausrüstung gegen Absturz und sollte
einer bestimmten Person zugeordnet werden.
• Die PSA darf nur von ausgebildeten Personen
benutzt werden, die mit der Materie vertraut
sind und auch sicher mit deren Umgang und
über die möglichen Gefahren bei der Nutzung
unterrichtet sind.
• Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften
(UVV) ist für Nutzer von PSA gegen Absturz
(Kategorie lll) eine theoretische Schulung und
ein praktisches Training erforderlich. Nutzen
Sie hierzu die Schulungs- und Ausbildungs-
kompetenz der BORNACK Trainingszentren:
info@bornack.de.
• Kleidung und Schuhe sind dem Einsatz und
den Witterungsverhältnissen anzupassen.
• Einsatz nur bei optimalem Gesundheits-
zustand.
• Gesundheitliche Einschränkungen können die
Sicherheit des Benutzers bei der Arbeit in Hö-
hen und Tiefen beeinträchtigen.
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
• PSA bei Lagerung, Einsatz und Transport vor
der Einwirkung von Hitze (z.B. Schweißflam-
me oder –funken, Zigarettenglut) sowie
Chemikalien (Säuren, Laugen, Öle, etc.) und
mechanischen Einflüssen (scharfe Kanten
u.Ä.) schützen.
• Die PSA ist für jede Gefährdungssituation auf
ihre Kombinierbarkeit und ihre Schutzwirkung
zu prüfen (Gefährdungsbeurteilung).
• Bei längerem bewegungslosen Hängen in ei-
nem Auffanggurt kann der Rückstrom des Blu-
tes aus den Beinen behindert bzw. unterbro-
c h e n w e r d e n . D i e s k a n n z u e i n e m
Hängetrauma führen, einem Kreislaufschock
mit schwerwiegenden bis tödlichen Folgen.
• Vor Arbeitsbeginn ist ein Plan für Rettungs-
maßnahmen von der verantwortlichen Person
zu erstellen. Darin ist festzuhalten, wie eine
Person schnell und sicher gerettet werden
kann und wie die Erste-Hilfe-Versorgung si-
chergestellt wird. Eine Rettung muss inner-
halb von 20 Minuten erfolgt sein. BORNACK
unterstützt Sie mit der Erstellung von maßge-
schneiderten Rettungskonzepten und baut Ihr
Rettungskonzept in die durchzuführenden
Trainings ein.
E-Mail-Hotline: info@bornack.de
• Die örtlichen Sicherheitsvorschriften (z. B. in
Deutschland die DGUV Regeln 112-198 und 112-
199 der Berufsgenossenschaften) sowie der
branchengültigen Unfallverhütungsvorschrif-
ten (UVV) sind zu beachten.
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