Wichtige Informationen
Endbenutzer-Lizenzvertrag
Dieses Mobilfunkgerät („Gerät") enthält Software,
die Eigentum von Sony Ericsson Mobile
Communications AB („Sony Ericsson") und
Lieferanten sowie Lizenzgebern ist („Software").
Sony Ericsson gewährt Ihnen als Benutzer des
Geräts eine nicht exklusive und nicht übertragbare
Lizenz zur ausschließlichen Nutzung der Software
mit dem Gerät, in dem sie installiert ist. Keine der
Aussagen in diesem Text darf als Verkauf der
Software an einen Benutzer des Geräts
interpretiert werden.
Sie dürfen die Software und deren Komponenten
nicht reproduzieren, modifizieren, vertreiben,
Methoden des Reverse Engineering unterziehen,
dekompilieren oder anderweitig ändern bzw. andere
Maßnahmen ergreifen, um Kenntnis des Quellcodes
zu erlangen. Um Zweifelsfälle auszuschließen: Sie
dürfen jederzeit alle Rechte und Pflichten hinsichtlich
der Nutzung der Software an Dritte übertragen,
jedoch nur in Verbindung mit dem Gerät, mit dem Sie
die Software erhalten haben und sofern sich der
jeweilige Dritte zur Einhaltung dieser Richtlinien
verpflichtet.
Die Lizenzdauer entspricht der Lebensdauer dieses
Geräts. Sie können diesen Lizenzvertrag beenden,
indem Sie alle Rechte an dem Gerät, mit dem Sie die
Software erhalten haben, schriftlich einem Dritten
übertragen. Wenn Sie die in diesem Lizenzvertrag
30
beschriebenen Bedingungen verletzen, hat dies die
sofortige Beendigung des Lizenzvertrags zur Folge.
Sony Ericsson sowie die Lieferanten und
Lizenzgeber sind die alleinigen und exklusiven
Eigentümer der Software und behalten alle Rechte,
Titel und Ansprüche an und aus der Software. Sony
Ericsson und – soweit die Software Materialien oder
Code Dritter enthält – Dritte sind als Drittbegünstigte
aus diesem Vertrag berechtigt.
Gültigkeit, Auslegung und Durchsetzung dieser
Lizenz unterliegt schwedischem Recht. Das
Vorstehende gilt in dem Umfang, der nach
anzuwendenden Verbraucherschutzgesetzen
zulässig ist.
Endbenutzer-Lizenzvertrag für Sun
Java™ J2ME™
1
Rechtsbeschränkungen: Die Software unterliegt
dem Urheberrechtsschutz für Sun. Die Rechte
an allen Kopien verbleiben im Eigentum von Sun
sowie deren Lizenzgebern. Der Kunde darf die
Software nicht ändern, dekompilieren,
disassemblieren, entschlüsseln, extrahieren
oder anderweitig dem Reverse Engineering
unterziehen. Die Software darf weder ganz
noch teilweise verleast, übertragen oder
unterlizenziert werden.
2
Exportrichtlinien: Die Software unterliegt
(einschließlich der technischen Daten)