ÄNDERUNGEN ZUR VORHERGEHENDEN AUSGABE
• Allgemeine Produktinformation: aktuelle rechtliche Vorgaben ergänzt
• Fehlerbehebung und Austausch aktualisiert
SICHERHEITSBEZOGENE HINWEISE
Ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer ist uns sehr wichtig. Wir haben viele wichtige
Sicherheitshinweise in dieser Montage- und Bedienungsanleitung zur Verfügung gestellt.
Lesen und beachten Sie alle Sicherheitshinweise sowie Hinweise.
Dies ist das Warnsymbol. Dieses Symbol warnt vor möglichen Gefahren, die den
Tod oder Verletzungen für Sie und andere zur Folge haben können. Alle
Sicherheitshinweise folgen dem Warnsymbol, auf dieses folgt entweder das Wort
„GEFAHR", „WARNUNG" oder „VORSICHT". Diese Worte bedeuten:
bezeichnet eine Personengefährdung mit einem hohen Risikograd.
Hat Tod oder eine schwere Verletzung zur Folge.
bezeichnet eine Personengefährdung mit einem mittleren Risikograd.
Hat Tod oder eine schwere Verletzung zur Folge.
bezeichnet eine Personengefährdung mit einem niedrigen Risikograd.
Hat eine geringfügige oder mäßige Verletzung zur Folge.
bezeichnet einen Sachschaden.
Hat eine Beeinflussung auf den laufenden Betrieb.
bezeichnet eine Information
Auslaufende, flüssige Betriebsmedien:
• sind gewässergefährdend
• sind entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 1, 2 oder 3
• können sich entzünden und Verbrennungen verursachen
• können zu Sturzverletzungen durch Ausrutschen führen
Betriebsmedien bei Wartungsarbeiten auffangen!
ALLGEMEINE PRODUKTINFORMATION
Die Membrangesteuerte Hebersicherung Typ HS-V.2 verhindert, dass bei Undichtheiten in
Heizölverbraucheranlagen der komplette Tank leerläuft. Die Absicherungshöhe ist variabel
einstellbar.
Die Membrangesteuerte Hebersicherung Typ HS-V.2 entspricht den Anforderungen an:
• eine mechanische Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern von Brennstoff aus
Brennstofftanks oder aus Betriebstanks von Förderaggregaten in der angeschlossenen
Saugleitung, z. B. für Versorgungsanlagen nach nach DWA-A 791, DIN 4755 oder TRÖl,
• eine Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern nach EN 12514,
• ein Bauprodukt gemäß Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
MVV TB laufende Nr. C.2.15.23 mit Anlage 2.15.14: allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Z-65.50-492,
• eine geruchsdichte Armatur, Qualitätslabel PROOFED BARRIER
Qualitätsgemeinschaft geruchsdichte Heizölanlagen e. V.
2 / 60
bezeichnet eine
Handlungsaufforderung
der
®
Artikel-Nr. 15 513 50 c