Umgang Mit Chlorbehältern - Grundfos Vaccuperm VGA-113 Instrucciones De Instalación Y Funcionamiento

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  • MEXICANO, página 65
1.5 Umgang mit Chlorbehältern
Chlor wird in grau markierten Stahlflaschen und -fässern in ver-
schließbaren Chlorräumen gelagert. Aus Sicherheitsgründen
werden Chlorbehälter nur zu 95 % befüllt.
Gastyp, Gewicht, Eigentümer, Produktionsdatum und Datum der
letzten Überprüfung müssen deutlich lesbar am Behälter angege-
ben sein.
Folgendes muss beachtet werden:
Chlorbehälter feuersicher lagern.
Chlorbehälter vor Hitze und Sonneneinstrahlung schützen.
Änderungen oder Reparaturen am Behälter dürfen vom
Anwender nicht vorgenommen werden!
Gefüllte und leere Behälter geschlossen halten.
1.5.1 Stahlflaschen
Inhalt: 50 kg oder 65 kg
Chlorgasentnahme über ein Ventil aus der senkrecht stehen-
den Flasche.
Nahtlose
Chlorflasche
1
2
3
Abb. 1
Aufbau Flasche
Pos.
Beschreibung
1
Schutzkappe
2
Ventil
3
Halteschelle zur Sicherung der Flasche
1.5.2 Chlorfässer
Inhalt: 500 kg oder 1000 kg
Chlorgasentnahme über das Ventil der Steigleitung.
Flüssigchlorentnahme über das Ventil der Tauchleitung.
1
2
6
3
3
4
4
Abb. 2
Aufbau Chlorfass
Pos.
Beschreibung
1
Steigleitung für die Chlorgasentnahme
2
Ventil für die Chlorgasentnahme
3
Ventil für die Flüssigchlorentnahme
4
Tauchleitung für die Flüssigchlorentnahme
5
Rollreifen
6
Markierung zum Ausrichten des Fasses
46
Geschweißte
Chlorflasche
5
1.5.3 Grundregeln
Warnung
Chlorbehälter dürfen nur von erfahrenem
Personal gehandhabt werden.
Sicherheitsvorschriften für Chlorbehälter beachten!
Behälter vorsichtig handhaben, nicht werfen!
Behälter vor Umfallen oder Wegrollen schützen, z. B. durch
Ketten oder klappbare Bügel.
Behälter vor direkter Sonneneinstrahlung und Temperaturen
über 50 °C schützen.
Behälter dürfen nur mit montierter Ventilschutzmutter und
Schutzkappe transportiert werden.
Warnung
Diese Regeln gelten sowohl für volle und leere
Behälter, da auch leere Behälter Chlorreste enthal-
ten und unter Druck stehen.
1.5.4 Geltende Vorschriften
Warnung
Die lokalen Gesetze und Vorschriften zu Handha-
bung, Transport und Lagerung von Chlor müssen
strikt befolgt werden!
Für Deutschland gelten folgende Vorschriften:
Vorschriften zur Unfallverhütung "Chlorung von Wasser" mit
Verfahrensanweisungen (GUV-V D5).
Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV)
Technische Regeln für Druckgase (TRG 280, 310 und 330)
Betrieb von Bädern (BGR 108)
Chlorungsanlagen zur Wasseraufbereitung (DIN 19606)
Chlor zur Wasseraufbereitung (DIN 19607)

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