Konformitätserklärungen
Die C-Kennzeichnung darf nur angebracht
werden, auf Grund der Konformität mit
folgenden Richtlinien. Die Konformität wurde
in Verbindung mit Sartorius Geräten geprüft:
89/336/EWG
»Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)«
i.d.F. 93/68/EWG
Zugehörige europäische Normen:
EN 61326
Elektrische Betriebsmittel
für Leittechnik und
Laboreinsatz
EMV-Anforderungen
Störfestigkeit:
Industrielle Bereiche,
kontinuierlicher, nicht
überwachter Betrieb
Störaussendung:
Wohnbereiche, Klasse A
Hinweis:
Modifikationen sowie der Anschluss nicht von
Sartorius gelieferter Kabel oder
Geräte unterliegen der Verantwortung des
Betreibers. Angaben zur Betriebsqualität
(gemäß den o. g. Normen) sind bei Sartorius
erhältlich.
73/23/EWG
»Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung
innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen«
i.d.F. 93/68/EWG
Zugehörige Europäische Normen:
EN 60950 – Einrichtungen der
Informationstechnik
– Sicherheit
Teil 1:
Allgemeine Anforderungen
EN 61010 Sicherheitsbestimmungen für
elektrische Mess-, Steuer-,
Regel- und Laborgeräte
Teil 1:
Allgemeine Anforderungen
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94/9/EG »Geräte und Schutzsysteme zur
bestimmungsgemäßen Verwendung in
explosionsgefährdeten Bereichen«
Zugehörige europäische Normen:
EN 50014 Allgemeine Bestimmungen
EN 50020 Eingensicherheit
EN 50281-1-1 Elektrische
Betriebsmittel zur Verwendung
in Bereichen mit brennbarem Staub.
Teil 1-1:
Elektrische Betriebsmittel
mit Schutz durch Gehäuse-
Konstruktion und Prüfung.
(siehe beigefügte EG-
Baumusterprüf-
bescheinigung)
Bei Verwendung elektrischer
Betriebsmittel in Anlagen und
Umgebungsbedingungen mit erhöhten
Sicherheitsanforderungen sind die
entsprechenden Auflagen zu beachten.
Waagen zur Verwendung im
gesetzlichen Messwesen: Richtlinie 90/
384/EWG
»Nichtselbsttätige Waagen«
Diese Richtlinie regelt die Bestimmung der
Masse im gesetzlichen Messwesen.
Die zugehörige Konformitätserklärung für
von Sartorius geeichten Waagen mit EG-
Bauartzulassung siehe Anleitung der
jeweils angeschlossenen Auswertegerät/
Indicator, siehe unter
»Konformitätserklärungen«. Diese
Richtlinie regelt ebenfalls die EG-Eichung
durch den Hersteller, sofern eine EG-
Bauartzulassung vorliegt und der
Hersteller von einer von der Kommission
der Europäischen Gemeinschaften
benannten Stelle akkreditiert ist.
Rechtliche Grundlage für die EG-Eichung
sind die EG-Richtlinie Nr.90/384/EWG für
nicht selbsttätige Waagen sowie die
erteilte Anerkennung des diesbezüglichen
Qualitätsmanagement-Systems der
Sartorius
AG
durch das Niedersächsische
Landesverwaltungsamt / Eichwesen vom
15.02.1993.
»Neuaufstellung« ein Service
von Sartorius
Service »Neuaufstellung« in
Deutschland
Unser Servicepaket „Neuaufstellung"
bietet folgende Leistungen:
– Aufstellung
– Inbetriebnahme
– Überprüfung
– Einweisung
Wenn die Neuaufstellung der Waage
durch Sartorius erfolgen soll, dann
fordern Sie einen
Kundendienstmitarbeiter zur Aufstellung
an.
Nacheichungen in Deutschland
Die Gültigkeit der Erst-Eichung endet mit
Ablauf des übernächsten Kalenderjahres,
bei Einsatz der Waage in der
Füllmengenkontrolle gemäß Verordnung
über Fertigpackungen bei Ablauf des
folgenden Kalenderjahres. Nacheichungen
obliegen zzt. Eichbeamten. Eine
Nacheichung ist beim örtlichen Eichamt
rechtzeitig anzumelden. Beachten Sie ggf.
Änderungen des Gesetzgebers.
Nacheichungen im europäischen
Ausland
Die Eichgültigkeitsdauer richtet sich nach
den Vorschriften des jeweiligen Landes, in
dem die Waage verwendet wird.
Informationen über aktuelle
Landesvorschriften und zuständiges
Personal können Sie beim Sartorius-
Kundendienst erfragen; weitere
Informationen zum Thema Eichung bei
unseren Kundendienst-Leitstellen.
Bedienungsanleitung IUXS4
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