Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll.
Wenn Batterien in die Umwelt gelangen, können
diese Umwelt- und Gesundheitsschäden zur
Folge haben. Sie können gebrauchte Batterien
unentgeltlich bei ihrem Händler und Sammelstellen
zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe
von Altbatterien gesetzlich verpflichtet!
Hinweispflicht nach dem Elektronikgerätegesetz
Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG) gehört Elektroschrott nicht in den
Hausmüll, sondern ist zu recyceln oder
umweltfreundlich zu entsorgen. Entsorgen Sie
ihr Gerät in einen Recycling Container oder an eine
lokale Abfallsammelstelle.