Nach Ablauf der Garantiezeit haben Sie
ebenfalls die Möglichkeit an der Ser-
vicestelle Reparaturen kostenpflichtig
durchführen zu lassen. Falls die Repara-
tur oder der Kostenvoranschlag für Sie
nicht kostenfrei sind, werden Sie vorher
verständigt.
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht
des Übergebers wird durch diese Garantie
nicht eingeschränkt. Die Garantiezeit kann
nur verlängert werden, wenn dies eine
gesetzliche Norm vorsieht. In den Ländern,
in denen eine (zwingende) Garantie und/
oder eine Ersatzteillagerhaltung und/oder
eine Schadenersatzregelung gesetzlich
vorgeschrieben sind, gelten die gesetzlich
vorgeschriebenen Mindestbedingungen.
Das Serviceunternehmen und der Verkäu-
fer übernehmen bei Reparaturannahme
keine Haftung für eventuell auf dem
Produkt vom Kunden gespeicherte Daten
oder Einstellungen.