7 Wartung
7.1 - Vorschriften
ACHTUNG
Jeder Wartungs-und Reinigungseingriff muss bei abgeschalteter Maschine erfol-
gen, der Stecker muss also gezogen werden.
Die Wartungseingriffe müssen an einem sauberen und trockenen Ort
durchgeführt werden.
Die Maschine darf nur von autorisiertem Personal gehandhabt werden.
ACHTUNG
Körper, Füße, Hände oder Finger dürfen nicht in Öffnungen eingeführt werden, in
denen sich Teile bewegen, oder in Öffnungen mit Schnittgefahr, oder Öffnungen
ohne Schutzvorrichtungen.
Zur Reinigung nicht Benzin, Lösemittel oder andere entzündbare Flüssigkeiten
benützen; dafür handelsübliche ,autorisierte, nicht toxische und nicht entzündbare
Lösemittel benützen.
Die Maschine solllte nicht mit Druckluft gereinigt werden,
falls wirklich notwendig, Brillen mit Seitenschutz aufsetzen und den Druck auf 2
Atm (1,9 bar) beschränken.
Freie Flammen sollten bei Wartungsarbeiten nicht zum Beleuchten benützt wer-
den.
Die Maschine darf nicht eingefettet werden, wenn sie in Funktion ist.
7.2 - Vorwort
Beste Wartung und zweckmäßige Benutzung sind notwendige Erfordernisse, um
Leistungsfähigkeit und Sicherheit der Knochensäge garantieren zu können. Zur
Gewährleistung
einer regelmäßigen und dauerhaften Funktionsweise und zur
Aufrechterhaltung der Garantieleistungen, dürfen zur Ersetzung von Teilen aus-
schließlich Original-Ersatzteile benutzt werden.
7.3 - Werkseitige Kontrollen
Ihre Maschine ist beim Hersteller verschiedenen Prüfungen unterworfen worden,
um einsatzbereit zu sein. Diese Prüfungen betreffen:
Vor Einschaltung:
- Kontrolle der Betriebsspannung: sie muss der vom Käufer gewünschten
Spannung entsprechen.
- Kontrolle aller Hinweisschilder, Gefahrenschilder und des Schildes mit den
Maschinendaten.
- Kontrolle aller Verschraubungen.
- Sägeblatt–Spannkontrolle.
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