Warnhinweise Zur Unfallverhütung; Hinweise; Testergebnisse Zum Lärm- Und Vibrationsrisiko - CAMPAGNOLA GSM EL TORO Manual De Uso Y Mantenimiento

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  • MEXICANO, página 35
2 WARNHINWEISE ZUR UNFALLVERHÜTUNG

Hinweise

ACHTUNG!
Der Hersteller lehnt jede Haftung für die Nichteinhaltung der folgenden Punkte ab.
Der Arbeitgeber oder Benutzer ist für die Einhaltung der Verpflichtungen verantwortlich, die in den geltenden Rechts-
vorschriften über Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz vorgesehen sind (Richtlinie 89/391/EWG, Richtlinie
2009/104/EG sowie die Einzelrichtlinien, die gemäß Artikel 16 der Richtlinie 89/391/EWG in Kraft sind (in Italien umge-
setzt durch das Gesetzesdekret 81/2008 i. d. g. F.): Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstungen, Infor-
mation über Risiken, Gesundheitsüberwachung usw. Übermäßige Schwingungseinwirkungen können bei Personen
mit Kreislaufstörungen neurovaskuläre Verletzungen verursachen. Im Fall von Symptomen, die von übermäßigen
Schwingungsaussetzungen herrühren, den zuständigen Arzt kontaktieren. Folgende Symptome können auftreten:
Schlaffheit, Gefühllosigkeit, Stechen, Schmerz, Körperkraftverminderung oder –verlust, Erbleichen oder strukturelle
Veränderungen der Hautoberfläche. Diese Symptome treten besonders an Händen, Handgelenken und Fingern auf.
Testergebnisse zum Lärm- und Vibrationsrisiko
ACHTUNG!
Gefahren des Bedieners durch Lärm und/oder Vibrationen der Maschine oder des Geräts.
1) SCHALLPEGEL
Bezugsnormen für die Bestimmung der Schallleistungspegel von Geräuschquellen aus Schalldruckmessungen:
-
EN ISO 3744
-
EN ISO 11201
Gemessene Werte:
-
Schalldruckpegel bei dem Bediener: LAeq = 96,6 dB
-
Gemessener Schallleistungspegel: LwA = 113 dBA
ACHTUNG!
Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers und/oder des Benutzers, die Risiken, die durch Lärm entstehen, in
Übereinstimmung mit der geltenden nationalen Gesetzgebung am Arbeitsplatz zu bewerten (in Italien: GvD. 81/08
i.d.g.F. unter Tit.VIII Kapitel II).
Es obliegt dem Benutzer, eine Lärmbewertung vorzunehmen und die entsprechenden Präventiv- und Schutzmaßnah-
men in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung des Landes, in dem das gelieferte/gekaufte Produkt verwendet wird,
anzuwenden.
Da die Lärmbelastung bei der täglichen Arbeit die in der geltenden Gesetzgebung festgelegten Grenzwerte überschrei-
tet, hat der Arbeitgeber und/oder die verantwortliche Person im Einzelnen dafür Sorge zu tragen, dass die Mindestan-
forderungen für den Schutz der Arbeitnehmer gegen Risiken für Gesundheit und Sicherheit aufgrund von Lärmbelas-
tung eingehalten werden:
Aufklärungspflicht mit gezielter Schulung.
Verpflichtung zur Bereitstellung von Gehörschutz und Überwachung seiner effektiven Verwendung.
Begrenzung der täglichen Exposition auch durch Einrichtung angemessener Arbeitspausen.
Usw.
2) VIBRATIONSPEGEL
Verwendete Bezugsnorm zur Bestimmung des Vibrationspegels:
EN ISO 5349-2
Gemessener Wert:
-
DURCHSCHNITTLICHER WERT DER GEMESSENEN BESCHLEUNIGUNG: Asum = 13,46 m/s2
ACHTUNG!
Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers und/oder des Benutzers, die Risiken, die durch Lärm entstehen, in
Übereinstimmung mit der geltenden nationalen Gesetzgebung am Arbeitsplatz zu bewerten (in Italien: GvD. 81/08
i.d.g.F. unter Tit.VIII Kapitel II).
Für die auf Hand-Arm übertragenen Schwingungen übersteigt der Wert für die Beschleunigung die 2,5 m/s2. Daher
muss der Arbeitgeber und/oder die verantwortliche Person in Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen
die in diesen Bestimmungen vorgesehenen erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Im Einzelnen müssen auch die folgenden Anforderungen erfüllt werden.
Der Bediener muss über die Risiken aufgrund der Schwingungsbelastung informiert werden.
Der Bediener muss regelmäßigen Gesundheitskontrollen unterzogen werden.
Der Arbeitgeber und/oder die verantwortliche Person hat die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko
der Exposition des Benutzers zu verringern. Dazu gehören:
Die Ausführung der regelmäßigen Wartung der Geräte.
-
Bedienungs- und Wartungshandbuch - Anleitungen
Originalanleitung Rev.: 00, Datum 04.03.2022
S. 51

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