S-VR
| Multifunktionsrollstuhl
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Beim Ein- oder Aussteigen in bzw. aus dem Rollstuhl beide
Feststellbremsen (s. Kap. 6.8.1) anziehen.
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Erneuern Sie die Reifen sobald das Profil abgefahren ist.
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Im Straßenverkehr die Straßenverkehrsordnung (StVZO) beachten.
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Die passive Beleuchtung (Reflektoren) Ihres Rollstuhls vor jedem
Fahrtantritt auf Unversehrtheit und Sichtbarkeit für andere
Verkehrsteilnehmer überprüfen.
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Bei Verwendung der Greifreifen als Betriebsbremse (Abbremsen
aus schneller Fahrt oder auf langem Gefällstrecken) erhitzen sich
leicht die Finger. Wir empfehlen Lederhandschuhe für Fahrten im
Außenbereich, welche die Griffigkeit erhöhen und gleichzeitig Ihre
Finger schützen
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Die Feststellbremse nur zum Parken benutzen, diese darf nicht zum
Abbremsen der Fahrt benutzt werden.
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Die Sitzmaterialien sind beständig gegen Entflammbarkeit.
Dennoch sind Zigaretten und andere mögliche Brandquellen von
Ihrem Rollstuhl fern zu halten.
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Die Lager- und Betriebsbedinungen beachten (s. Kap. 15).
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Beim Transfer zwischen Rollstuhl und Bett (s. Kap. 7)
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beide Feststellbremsen anziehen
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das entsprechende Seitenteil abnehmen (s. Kap. 6.4)
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Die Fußplatten (beim Ein- oder Aussteigen) hochklappen oder
die Beinstützen abbauen (s. Kap. 6.2)
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Meldung von Vorkommnissen. Der Betreiber oder Anwender hat
1. jede Funktionsstörung,
2. jede Änderung der Merkmale oder der Leistung sowie
3. jede Unsachgemäßheit der Kennzeichnung oder der
Gebrauchsanweisung eines Medizinproduktes, die zum Tode oder zu
einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes
eines Patienten, eines Beschäftigten oder eines Dritten geführt hat
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Den Rollstuhl vor Sonneneinstrahlung
schützen, um Verbrennungen durch
aufgeheizte Komponenten zu vermeiden
oder hätte führen können, unverzüglich seiner, für Medizinprodukte
zuständigen Landesbehörde zu melden. Diese gibt die Meldung
unverzüglich an die für den Betreiber oder Anwender zuständige
Behörde weiter und informiert den Hersteller und die für den
Hersteller zuständige Behörde.
2.2. Kippgefahr
Die beidseitig angebrachten Antikipprollen (s. Kap. 6.8.4) verhindern
weitestgehend, dass der Rollstuhl nach hinten kippt. Beachten Sie
dennoch, dass das Fahren mit Antikipprollen bei stufigem Gelände,
Hebebühnen und Rampen nur eingeschränkt möglich ist. Stellen Sie
einen ausreichenden Abstand nach oben, unten und zu den Seiten
sicher.
2.3. Sicherheit in Fahrzeugen
Ob Ihr Rollstuhl als Sitz im Kraftfahrzeug zur Beförderung
mobilitätsbehinderter Personen zugelassen ist oder nicht, können Sie
anhand des Symbols auf dem Typenschild am Rollstuhl erkennen:
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Rollstuhl als Sitz im Kraftfahrzeug zur Beförderung
mobilitätsbehinderter Personen geeignet (Abb. 1)
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Rollstuhl nicht als Sitz im Kraftfahrzeug zur Beförderung
mobilitätsbehinderter Personen geeignet (Abb. 2)
Der Rollstuhl S-VR ist nicht als Fahrzeugsitz geeignet, daher
darf er unter keinen Umständen als solcher verwendet werden. Er
erfüllt nicht die Anforderungen nach ISO 7176-19. Ein Zuwiderhandeln
kann im Falle eines Unfalls schwerste Verletzungen mit Todesfolge
verursachen.
2.4. Teilnahme am Straßenverkehr
Der Rollstuhl ist für den Innen- und Außenbereich konzipiert. Beachten
Sie, dass Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und sich an
die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVZO) halten müssen.
Gefährden Sie andere Teilnehmer nicht durch rücksichtslose Fahrweise,
dies gilt insbesondere auf Gehwegen.
Bischoff & Bischoff GmbH |2022-06-30 Revision: 1
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