g) Bei Befestigung des Bohrständers am Werkstück mittels Vakuumpumpe achten Sie darauf, dass die
Oberfläche glatt, sauber und nicht porös ist. Befestigen Sie den Bohrständer nicht an laminierte Ober-
flächen, wie z.B. auf Fliesen und Beschichtungen von Verbundwerkstoffen. Wenn die Oberfläche des Werk-
stücks nicht glatt, plan oder ausreichend befestigt ist, kann sich die Vakuumplatte vom Werkstück lösen.
h) Stellen Sie vor dem Bohren sicher, dass die Vakuumleistung ausreichend ist. Ist die Vakuumleistung
nicht ausreichend, kann sich die Vakuumplatte vom Werkstück lösen.
i)
Führen Sie niemals Überkopfbohrungen durch, wenn die Maschine nur mittels Vakuumplatte befes-
tigt ist. Bei Verlust des Vakuums löst sich die Vakuumplatte vom Werkstück.
j)
Sorgen Sie beim Bohren durch Wände oder Decken dafür, dass Personen und Arbeitsbereich auf
der anderen Seite geschützt sind. Die Bohrkrone kann über das Bohrloch hinausgehen und der Bohrkern
kann auf der anderen Seite herausfallen.
k) Verwenden Sie dieses Werkzeug nicht für Überkopfbohrarbeiten mit Wasserzuführung. Das Eindrin-
gen von Wasser in das Elektrowerkzeug erhöht das Risiko eines elektrischen Schlages.
l)
Verwenden Sie geeignete Suchgeräte, um verborgene Versorgungsleitungen aufzuspüren, oder zie-
hen Sie die örtliche Versorgungsgesellschaft hinzu. Kontakt mit Elektroleitungen kann zu Feuer und
elektrischem Schlag führen. Beschädigung einer Gasleitung kann zur Explosion führen. Eindringen in eine
Wasserleitung verursacht Sachbeschädigung oder kann einen elektrischen Schlag verursachen.
2
B E S O N D E R E H I N W E I S E - B I T T E B E A C H T E N !
Diese Kernbohrmaschine ist nur für den gewerblichen Gebrauch bestimmt und darf nur von unterwiesenen Personen
bedient werden.
Für den Betrieb sind die einschlägigen Bestimmungen zu beachten.
Elektrowerkzeuge müssen in regelmäßigen Abständen (ca. 6 Monate) einer Sicherheitsprüfung durch den Fachmann
unterzogen werden.
Schalten Sie nach einer Unterbrechung Ihrer Arbeit die Kernbohrmaschine nur dann ein, nachdem Sie sich davon
überzeugt haben, dass sich die Bohrkrone frei drehen lässt.
Sollte das Bohrwerkzeug klemmen, versuchen Sie nicht, dieses motorisch durch Ein- und Ausschalten der Maschine
zu lösen. Schalten Sie die Maschine sofort ab und lösen Sie die Bohrkrone durch Rechts- und Linksdrehen mit einem
passenden Maulschlüssel. Ziehen Sie dabei die Maschine vorsichtig aus dem Bohrloch.
Nach oben gerichtete Bohrungen (Überkopfbohrungen) können nur mit einwandfrei funktionierendem Wassersam-
melring oder mittels Trockenbohrung erstellt werden.
Betreiben Sie das Gerät niemals ohne den mitgelieferten PRCD (für Geräte ohne PRCD niemals
ohne Trenntrafo).
3
B E S T I M M U N G S G E M Ä ß E R G E B R A U C H T
DKS32/DKS32S sind Diamant-Kernbohrmaschinen, die ausschließlich im Bohrständer KS30 / KS50 (4) montiert
betrieben werden (ständergeführt) und nur für den gewerblichen Gebrauch bestimmt sind.
Sie sind geeignet zum Bohren von Gestein, Beton, Asphalt und Mauerwerk.
Das Bohrwerkzeug, die Diamant-Bohrkrone (5), ist dabei ein Hohlbohrer, der mit aufgelöteten oder aufgeschweißten
und mit Diamantsplittern imprägnierten Segmenten bestückt ist.
Die Maschine darf nicht für einen anderen Zweck verwendet oder mit anderen Werkzeugen betrieben werden.
Falls erforderlich, wird das Spülwasser mit einem Allzwecksauger durch einen Wassersammelring wieder abgesaugt.
Nach oben gerichtete Bohrungen (Überkopfbohrungen) im Nassbetrieb vermeiden. Wenn unbedingt
erforderlich, nur mit einwandfrei funktionierendem Wassersammelring durchführen.
3.1
Technische Daten
Maschinentyp
Nennspannung
Nennstrom
Nennleistung
Abgabeleistung
Nennfrequenz
Drehzahlen (Volllast)
Drehzahlen (Leerlauf)
Bohr Ø in Beton ca.
Gewicht ohne Kabel
Werkzeugaufnahme
Bohrungen über ∅ 250 mm können nur mit besonders stabilem Bohrständer, unter Verwendung von Schwerlastdü-
beln zur Befestigung, erstellt werden.
DKS32
V
230
A
15
W
3200
W
2300
Hz
50 - 60
1/min
230/460/720
1/min
420/820/1250
mm
52 - 300
kg
12,4
DKS32S
230
15
3200
2300
50 - 60
300/590/930
550/1070/1630
42 - 250
12,4
1 1/4" UNC
6