GARANTIESCHEIN
NOVITAL (Hersteller) bestätigt hiermit, dass
das Produkt oder die Produkte, Gegenstand
dieser Garantie, den von der EU-Richtlinien
und vom italienischen Bürgerlichen
Gesetzbuches vorgesehenen Anforderungen
entsprechen und somit die Garantie daher
Gültigkeit in Italien und den Staaten der
Europäischen Gemeinschaft hat.
NOVITAL dehnt die Gültigkeit dieser
Garantie auf sämtliche nicht zur
Europäischen Gemeinschaft gehörenden
Länder aus. Davon bleiben die in diesem
Land geltenden Gesetze unberührt. Diese
Gesetze NOVITAL unmittelbar zur Kenntnis
gebracht werden; NOVITAL wird sich danach
des Rechtes bedienen, sich mögliche
Änderungen zu entscheiden oder
vorzunehmen.
Die Garantiedauer ist vom geltenden Gesetz
vorgesehen. Die Garantiedauer läuft ab dem
durch den betreffenden Kaufbeleg
(Kassenbon, Rechnung oder Steuerbeleg)
nachgewiesenen Auslieferungsdatum des
Produkts.
Falls auf dem Kaufbeleg der Produktname
nicht angegebenen ist, muss der Verkäufer
diesen GARANTIESCHEIN ausfüllen mit dem
Stempel, Unterschrift, und Lieferdatum
versehen zeigen Sie den Gegenstand der
Garantie an.
Der Käufer mach seine Rechte durch den
Produktverkäufer auf den sich die
vorliegende Garantie laut Gesetz ausdehnt,
im vorausgeltend.
Der Kaufsbeleg, und falls erforderlich auch
der GARANTIESCHEIN, zur Erkennung des
Produkts, sind dem Importeur oder
wahlweise der Firma NOVITAL bei jedem
geforderten Eingriff vorzulegen. Die
Schadensmeldung des Produkts hat in
jedem Fall innerhalb von zwei Monaten nach
dem derselbe Fehler festgestellt wurde,
beim Importeur, beim Hersteller oder bei
NOVITAL einzugehen.
Das Produkt muss - schriftliche Billigung der
Firma NOVITAL vorausgesetzt - vollständig
und nicht nur der mutmaßlich beschädigte
Teil, auf Risiko, Gefahr mit Besorgung und zu
Lasten des Kunden beim Importeur oder
beim Hersteller, bzw. bei einer von NOVITAL
Vertreterfirma eingehen. Sollte das Produkt,
nach ausschließlichem Ermessen der Firma
NOVITAL, wegen Material- oder
Verarbeitungsfehler als mangelhaft erachtet
werden, oder laut Gesetz unter die Garantie
fällt, wird es beim Hersteller, Importeur oder
bei der Vertreterfirma repariert oder ersetzt.
Es bleibt dabei, dass in keinem Falle bei nicht
vorhandenen Produktmangel oder -Fehlern
eine Rückerstattung anerkannt wird, wobei
sich der Hersteller das Recht vorbehält, die
ohne Voraussetzungen für unter der
Garantie fallende geforderten Eingriff selbst
oder durch die Vertreterfirma getragenen
Kosten dem Kunden zu verrechnen.
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NOVITAL behält sich das Recht vor, bei
anerkanntem Produktmangel, diesen auf
eignes Ermessen und gemäß gültiger
Regelung, zu beheben zu ersetzten oder den
Vertrag zu kündigen. Unter Beibehaltung
des zuvor Erläuterten, verbietet und
wiedersetzt sich NOVITAL, als Hersteller des
Produkts und Markeneigentümer, der nicht
genehmigten Vermarktung in den Ländern
der Europäischen Gemeinschaft der Geräte
und eigenen Produkte die in den Ländern,
die nicht zur Europäischen Gemeinschaft
gehören vermarktet werden.
Es fallen nicht unter der Garantie:
a) Produkte, deren Lieferungsdatum
und/oder Produktart als Gegenstand der
Garantie nicht wie oben festgelegt
nachgewiesen wurde.
b) Transportschäden (Kratzer, Brüche und
Ähnliches).
c) Schäden die durch eine Nichteinhaltung
der GEBRAUCHSANWEISUNGEN, der
Montage- oder Installationsanweisungen,
durch eine falsche Geräteinstallierung
oder durch Störungen, die durch
mangelhafte und unangemessene
elektrische oder andere Anlage bzw.
Umwelt-, Klima- oder anderer
Bedingungen entstanden sind, sowie
durch das Aushändigen des Produkts an
Minderjährige oder offensichtlich für den
Gebrauch oder die Handhabung des
Produkts untauglichen Personen
verursacht wurden.
d) Schäden die durch Nachlässigkeit,
Nichteinhaltung der im
Gebrauchshandbuch oder nach Erfahrung
vorgesehenen Wartungsvorschriften,
Fahrlässigkeit, Gebrauchsunfähigkeit,
Beschädigungen oder Reparaturen, die
seitens nicht vom Hersteller befugten
Personen durchgeführt wurden,
entstanden sind.
e) Glasteile, Birnen, Temperaturmesser und
alle anderen Zubehör, mit Ausnahme der
von den Konsumentenschutzrechten
vorgesehenen Teile, falls anwendbar.
f ) All Teile, die für NOVITAL dem normalen
Gebrauchsverschleiß unterliegen.
g) Die nicht gerechtfertige Installation,
Einstellung, Beratungen und Kontrollen,
sowie die ordentliche und
außerordentliche Wartung der Geräte.
h) Indirekte Schäden durch Materialverlust
als Folge von produktfehler, wie zum
Beispiel in den Brutkästen gelegte oder zu
legende Eier, bzw. Andere Schäden an
Sachen und/oder Personen und/oder
Tieren.
Die Zeitbeschränkungen, innerhalb der die
Reparatur oder die Ersetzung der teile
durchzuführen sind, liegen innerhalb der
durch die organisatorischen Erfordernisse
des Herstellers, Importeur oder der eventuell
durchführenden Kundendienststelle und in
Anbetracht der verendeten
Transport-und/oder Versandmittel
begründeten Grenze.
Reparaturen die unter Garantie erfolgen,
verlängern und erneuen die Garantie nicht.
Bestandteile, die nach Ermessen von
NOVITAL (direkt oder durch den Importeur
oder durch die Vertreterfirma) unter
Garantie ersetzt werden, werden
automatisch ihr Eigentum.
ES BESTEHT KEINE ZUSÄTZLICHE
AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGEDE
GARANTIE.
Für jede Rechtsfrage ist der GERICHTSHOF
von BUSTO ARSIZIO Italien zuständig.
Die Vorschriften des italienischen
Bürgerlichen Gesetzbuches zum
Verbraucherschutz sind in jedem Falle
wirksam - nur wo anwendbar - unabhängig
von den anderen in dieser Garantie
eingeschlossenen Anweisungen.
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PRODUKT
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LIEFERDATUM
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STEMPEL UND UNTERSCHRIFT DES
WIEDERVERKÄUFERS