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GASPARDO NINA Empleo Y Mantenimiento página 67

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3.8 LADETRITTBRETT
Der Gebrauch des zum Beladen (und zur Trichterinspektion Abb.
28) dienenden Trittbrettes ist nur bei stehender Sämaschine
zulässig, die Räder müssen auf ebenem und stabilem Boden
(vorzugsweise Zementboden) aufgestützt sein. Sicherstellen,
dass der Stützfuß mit Hilfe des dafür vorgesehenen
Sicherheitssplints blockiert ist. An der Sämaschine können sich
je nach Modell einer oder mehrere Stützfüße befinden. Die
Zugangsleiter zum Trittbrett muss während der Arbeit auf dem
Trittbrett zusammengeklappt sein, so dass es nicht mehr
zugänglich ist.
3.9 EINSTELLUNG DER SPURHACKENANKER
Die Messer werden auf der gleichen Linie der Schlepperreifen
angeordnet. Um die Position der Anker zur Trassierung
einzustellen, müssen die Muttern (Abb. 30) gelockert, die Anker
neu positioniert und die Muttern. Um die Tiefe der Anker,
abschrauben die Gegenmutter (B Abb. 30) und die Schraube (C
Abb. 29). Nach erfolgter Einstellung werden sowohl die
Schrauben, als auch die Gegenmutter wieder festgezogen.
3.10 ABSTREIFER ANTRIEBSRÄDER
Die Antriebsräder der Sämaschine sind von wichtiger und
wesentlicher Bedeutung für den Sävorgang und sind mit
verstellbaren Abstreifern ausgestattet (A, Abb. 30), die die Räder
immer sauber halten, und einen gleichmäßige Aussaat
gewährleisten. Für ein gutes Säresultat ist der Abstand der
Abstreifer vom Boden regelmäßig zu überprüfen.
cod. G19502550
GEBRAUCH UND WARTUNG
fig. 28
A
B
fig. 29
fig. 30
g
C
DEUTSCH
A
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