Vakuumsystem SC820G / SC840G
Gerätekate-
Beschreibung
gorie
1G
Geräte dieser Kategorie sind zur Verwendung in Bereichen be-
stimmt, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre, die aus ei-
nem Gemisch von Luft und Gasen, Dämpfen oder Nebeln besteht,
ständig oder langzeitig oder häufig vorhanden ist.
1D
Geräte dieser Kategorie sind zur Verwendung in Bereichen be-
stimmt, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre, die aus ei-
nem Staub/Luft-Gemisch besteht, ständig oder langzeitig oder
häufig vorhanden ist.
2G
Geräte dieser Kategorie sind zur Verwendung in Bereichen be-
stimmt, in denen damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige
Atmosphäre, die aus Gasen, Dämpfen oder Nebeln besteht, gele-
gentlich auftritt.
2/2G
Geräte, die aus Zone 1 absaugen und zur Verwendung in Berei-
chen bestimmt sind, in denen damit zu rechnen ist, dass eine ex-
plosionsfähige Atmosphäre aus Gasen, Dämpfen oder Nebeln ge-
legentlich auftritt.
2/-G
Geräte, die aus Zone 1 absaugen, jedoch nicht zur Installation in
einem explosionsgefährdeten Bereich (Zone) bestimmt sind.
2D
Geräte dieser Kategorie sind zur Verwendung in Bereichen be-
stimmt, in denen damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige
Atmosphäre, die aus einem Staub/Luft-Gemisch besteht, gele-
gentlich auftritt.
3G
Geräte dieser Kategorie sind zur Verwendung in Bereichen be-
stimmt, in denen nicht damit zu rechnen ist, dass eine explosions-
fähige Atmosphäre durch Gase, Dämpfe oder Nebel auftritt, aber
wenn sie dennoch auftritt, dann aller Wahrscheinlichkeit nach nur
selten und während eines kurzen Zeitraums.
3/-G
Geräte, die aus Zone 2 absaugen, jedoch nicht zur Installation in
einem explosionsgefährdeten Bereich (Zone) bestimmt sind.
3D
Geräte dieser Kategorie sind zur Verwendung in Bereichen be-
stimmt, in denen nicht damit zu rechnen ist, dass eine explosions-
fähige Atmosphäre durch aufgewirbelten Staub auftritt, aber wenn
sie dennoch auftritt, dann aller Wahrscheinlichkeit nach nur selten
und während eines kurzen Zeitraums.
Original-Betriebsanleitung, KNF 339416-339418 02/23
Tab.6:
Explosionsschutz
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