UmWeltSchUtz
nach der einführung der europäischen richtlinie
2002/96/eU im rechtssystem des landes gilt
Folgendes: elektro- und elektronikgeräte dürfen nicht
als hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich
verpflichtet, elektrogeräte am ende ihrer nutzungsdauer an
öffentliche sammelstellen, die zu diesem Zweck eingerichtet
worden sind, oder an die ursprüngliche Verkaufsstelle zu
bringen. einzelheiten hierzu sind durch die nationalen gesetze
des jeweiligen landes vorgegeben. dieses symbol am Produkt,
in der gebrauchsanleitung oder am Paket weist darauf hin, dass
das Produkt diesen gesetzlichen Vorschriften unterliegt. durch
recycling, durch die Wiederverwendung von Materialien oder
durch andere arten des gebrauchs von altgeräten leisten sie
einen wichtigen beitrag zum schutz unserer Umwelt. entsorgen
sie batterien bitte stets in Übereinstimmung mit den örtlichen
Vorschriften. entsorgen sie batterien nicht als hausmüll.