Öffnen Sie nie das Gehäuse und verändern Sie nicht bauliche
Bestandteile des Geräts.
Verwenden Sie das Produkt ausschließlich für den vorgesehenen Zweck!
Hinweispflicht nach dem Elektronikgerätegesetz
Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gehört
Elektroschrott nicht in den Hausmüll, sondern ist zu recyceln
oder umweltfreundlich zu entsorgen. Entsorgen Sie ihr Gerät
in einen Recycling
DE13