Garantie
Black & Decker vertraut auf die Qualität der eigenen Geräte
und bietet dem Käufer eine außergewöhnliche Garantie. Diese
Garantiezusage versteht sich unbeschadet der gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche und schränkt diese keinesfalls ein.
Sie gilt in sämtlichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
und der Europäischen Freihandelszone EFTA.
Tritt innerhalb von 24 Monaten ab Kaufdatum an einem Gerät
von Black & Decker ein auf Material- oder Verarbeitungsfehler
zurückzuführender Mangel auf, garantiert Black & Decker den
Austausch defekter Teile, die Reparatur von Geräten mit üblichem
Verschleiß bzw. den Austausch eines mangelhaften Geräts,
ohne den Kunden dabei mehr als unbedingt nötig in Anspruch
zu nehmen, allerdings vorbehaltlich folgender Ausnahmen:
wenn das Gerät gewerblich, beruflich oder im
u
Verleihgeschäft benutzt wurde;
wenn das Gerät mißbräuchlich verwendet oder mit
u
mangelnder Sorgfalt behandelt wurde;
wenn das Gerät durch irgendwelche Fremdeinwirkung
u
beschädigt wurde;
wenn ein unbefugter Reparaturversuch durch anderes
u
Personal als das einer Vertragswerkstatt oder des
Black & Decker-Kundendienstes unternommen wurde.
Zur Inanspruchnahme dieser Garantie ist dem Verkäufer bzw.
der Vertragswerkstatt ein Kaufnachweis vorzulegen. Der
Kaufnachweis muß Kaufdatum und Gerätetyp bescheinigen.
Die Adresse des zuständigen Büros von Black & Decker steht
in dieser Anleitung, darüber läßt sich die nächstgelegene
Vertragswerkstatt ermitteln. Außerdem ist eine Liste der
Vertragswerkstätten und aller Kundendienststellen von
Black & Decker sowie der zuständigen Ansprechpartner im
Internet zu finden unter: www.2helpU.com
Bitte besuchen Sie untere Webseite www.blackanddecker.de,
um Ihr neues Black & Decker Produkt zu registrieren und über
neue Produkte und Sonderangebote aktuell informiert zu
werden. Weitere Informationen über die Marke Black & Decker
und unsere Produkte finden Sie unter www.blackanddecker.de
DEUTSCH
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