F.lli Consonni
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{ Frachtschäden bei Direktauslieferung Jeweils der Empfänger ist dafür verantwortlich, alle
Frachtverluste oder -schäden direkt dem anliefernden Transportunternehmen zu melden. Wenn
der Karton Anzeichen von "sichtbaren Schäden" aufweist, lassen Sie den Fahrer diesen Schaden
auf den Lieferpapieren vermerken. Wenn sich erst nach Öffnen des Kartons "verdeckte Schäden"
zeigen, benachrichtigen Sie das Transportunternehmen und zeigen Sie den Schaden schriftlich
innerhalb von 6 Kalendertagen nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen an. Bei
Nichtbenachrichtigung des Transportunternehmens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Empfang
der Ware kann es sein, daß Sie möglicherweise auf Schadenersatzansprüche