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Bosch Purion 200 Instrucciones De Servicio Originales página 9

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Wartung und Service
Wartung und Reinigung
Alle Komponenten dürfen nicht mit Druckwasser gereinigt
werden.
Halten Sie das Display Ihrer Bedieneinheit sauber. Bei Ver-
schmutzungen kann es zu fehlerhafter Helligkeitserkennung
kommen.
Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer Bedieneinheit ein wei-
ches, nur mit Wasser befeuchtetes Tuch. Verwenden Sie kei-
ne Reinigungsmittel.
Lassen Sie Ihr eBike mindestens einmal im Jahr technisch
überprüfen (u.a. Mechanik, Aktualität der Systemsoftware).
Zusätzlich kann der Fahrradhändler für den Servicetermin
eine Laufleistung und/oder einen Zeitraum zugrunde legen.
In diesem Fall wird Ihnen die Bedieneinheit nach jedem Ein-
schalten die Fälligkeit des Servicetermins anzeigen.
Für Service oder Reparaturen am eBike wenden Sie sich bit-
te an einen autorisierten Fahrradhändler.
Lassen Sie alle Reparaturen ausschließlich von einem
u
autorisierten Fahrradhändler ausführen.
Hinweis: Wenn Sie Ihr eBike zur Wartung bei einem Fahrrad-
händler abgeben, wird empfohlen, <eBike Lock> und
<eBike Alarm> vorübergehend zu deaktivieren, um einen
Fehlalarm zu vermeiden.
Kundendienst und Anwendungsberatung
Bei allen Fragen zum eBike und seinen Komponenten wen-
den Sie sich an einen autorisierten Fahrradhändler.
Kontaktdaten autorisierter Fahrradhändler finden Sie auf
der Internetseite www.bosch-ebike.com.
Entsorgung und Stoffe in Erzeugnissen
Angaben zu Stoffen in Erzeugnissen finden Sie unter folgen-
dem Link: www.bosch-ebike.com/en/material-compliance.
Werfen Sie eBikes und ihre Komponenten nicht in den Haus-
müll!
Antriebseinheit, Bordcomputer inkl. Bedienein-
heit, eBike-Akku, Geschwindigkeitssensor, Zu-
behör und Verpackungen sollen einer umwelt-
gerechten Wiederverwertung zugeführt wer-
den.
Stellen Sie eigenständig sicher, dass personenbezogene Da-
ten vom Gerät gelöscht wurden.
Batterien, die zerstörungsfrei aus dem Elektrogerät entnom-
men werden können, müssen vor der Entsorgung selbst ent-
nommen und der separaten Batteriesammlung zugeführt
werden.
Gemäß der europäischen Richtlinie
2012/19/EU müssen nicht mehr gebrauchsfä-
hige Elektrogeräte und gemäß der europäi-
schen Richtlinie 2006/66/EG müssen defekte
oder verbrauchte Akkus/Batterien getrennt ge-
sammelt und einer umweltgerechten Wieder-
verwendung zugeführt werden.
Bosch eBike Systems
Die getrennte Sammlung der Elektrogeräte dient der sorten-
reinen Vorsortierung und unterstützt eine ordnungsgemäße
Behandlung und Rückgewinnung der Rohstoffe und schont
damit Mensch und Umwelt.
Informationen zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten für
private Haushalte
Wie im Folgenden näher beschrieben, sind bestimmte Ver-
treiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten ver-
pflichtet.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektro-
nikgeräte von mindestens 400 m² sowie Vertreiber von Le-
bensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens
800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elek-
tro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereit-
stellen, sind verpflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikge-
räts an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der
gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abga-
be oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zu-
rückzunehmen; Ort der Abgabe ist auch der private
Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe er-
folgt: In diesem Fall ist die Abholung des Altgeräts für
den Endnutzer unentgeltlich; und
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, im Einzel-
handelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu un-
entgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht
an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgeräts ge-
knüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt.
Der Vertreiber hat beim Abschluss des Kaufvertrags für das
neue Elektro- oder Elektronikgerät den Endnutzer über die
Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe bzw. Abholung
des Altgerätes zu informieren und den Endnutzer nach sei-
ner Absicht zu befragen, ob bei der Auslieferung des neuen
Geräts ein Altgerät zurückzugeben wird.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkom-
munikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für
Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen
oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens
800 m² betragen, wobei die unentgeltliche Abholung auf
Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1 (Wärmeüber-
träger), 2 (Bildschirmgeräte) und 4 (Großgeräte mit mindes-
tens einer äußeren Abmessung über 50 cm) beschränkt ist.
Für alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss der Ver-
treiber geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Ent-
fernung zum jeweiligen Endnutzer gewährleisten; das gilt
auch für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 cm sind, die der Endnutzer zurückgeben will, ohne ein
neues Gerät zu kaufen.
Änderungen vorbehalten.
Deutsch – 7
0 275 007 3RP | (28.02.2023)

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