► Lassen Sie das Gerät nicht unbeaufsichtigt, wenn Sie
Lebensmittel in Behältern aus Kunststoff, Papier oder
anderen brennbaren Werkstoffen erhitzen oder garen.
► Verwenden Sie das Gerät niemals zum Aufbewahren oder
Trocknen von entflammbaren Materialien.
► Erhitzen Sie keinen Alkohol im unverdünnten Zustand.
► Das Gerät darf nicht in leerem Zustand betrieben werden.
► Einweg-Behälter aus Kunststoff müssen die unter "Hinweise
zum Mikrowellenkochgeschirr" aufgeführten Eigenschaften
aufweisen.
► Zur Reduzierung der Brandgefahr im Ofeninnenraum:
► a) Beim Erhitzen von Speisen in Plastik- oder
Papierbehältnissen muss das Gerät wegen der bestehenden
Entzündungsgefahr beaufsichtigt werden.
► b) Drahtverschlüsse von Papier- oder Plastikbeuteln sind vor
dem Erhitzen zu entfernen.
► c) Wenn Rauch abgegeben wird, ist das Gerät abzuschalten
oder der Stecker zu ziehen und die Tür geschlossen zu
halten, um eventuell auftretende Flammen zu ersticken.
► d) Nichts im Ofeninnenraum aufbewahren. Wenn das Gerät
nicht benutzt wird, darf es nicht zum Aufbewahren von
Papiergegenständen, Kochgerätschaften oder
Nahrungsmitteln verwendet werden.
► Das Mikrowellen Gerät ist ausschließlich für das Erhitzen
von Speisen und Getränken bestimmt. Das Trocknen von
Speisen oder Kleidung und das Erhitzen von Wärmekissen,
Hausschuhen, Schwämmen, feuchten Tüchern oder
ähnlichem birgt das Risiko von Verletzungen, Entzündungen
oder Feuer.
► Entfernen Sie grundsätzlich entstandene Fettrückstände
im Gerät, da diese sich ansonsten entzünden könnten.
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