Zur Rückgabe stehen in Ihrer Nähe kostenfreie Sam-
melstellen für die Verwertung der Geräte zur Verfü-
gung. Die Adressen können Sie von Ihrer Stadt- bzw.
Kommunalverwaltung erhalten.
Auch (Online-)Vertreiber von Elektro- und Elektronik-
geräte, sind verpflichtet alte Elektro- und Elektronik-
geräte zurückzunehmen. Bei Kauf eines Neugerätes
muss der Vertreiber auf Verlangen des Endnutzers
eine unentgeltliche 1:1-Rücknahme eines Altgerätes
durchführen. Ohne Neuerwerb sind die o.a. Vertrei-
ber verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers bis zu
drei Altgeräte (max. Kantenlänge von 25 cm) unent-
geltlich zurückzunehmen.
Die Batterien sind vor dem Entsorgen aus dem
Grundgerät zu entnehmen! Die Batterien müssen
getrennt von den anderen Geräteteilen entsorgt
werden.
Die Inhaltsstoffe sind giftig und gefährden bei un-
sachgemäßer Entsorgung die Umwelt und können
gesundheitsschädigende Wirkungen auf Menschen,
Tiere und Pflanzen haben
− Vor dem Entsorgen müssen die Batterien voll-
ständig entladen werden. Lassen Sie hierfür
das Gerät so lange eingeschaltet, bis im Display
keine Anzeige mehr sichtbar ist.
− Nehmen Sie danach die Batterien aus dem
Gerät wie im Abschnitt „Inbetriebnahme" be-
schrieben.
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Dieses Symbol besagt, dass Batterien
und Akkus nicht zusammen mit dem
Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sie
sind gesetzlich verpflichtet, alle Batte-
rien bei einer Sammelstelle ihrer Ge-
meinde/ihres Stadtteils oder im Handel
abzugeben.
DCF-Funkwecker CK 2303