anbietet oder auf dem Markt bereitstellt) mit einer Verkaufsfläche
für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400
Quadratmetern (bei Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmittels stattdessen mit Lager- und
Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens
400 Quadratmetern) sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit
einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern
, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen (bei
Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
stattdessen mit Gesamt-Lager- und -Versandflächen von
mindestens 800 Quadratmetern), sind gegenüber Endnutzern
zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-Altgeräten wie folgt
verpflichtet:
a) Rückgabe/Abholung bei Kauf eines Neugeräts und
Auslieferung an privaten Haushalt
Bei Abschluss eines Kaufvertrages über ein neues Elektro- oder
Elektronikgerät ist der Vertreiber verpflichtet, ein Altgerät der
gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen
wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen.
Ist Ort der ein privater Haushalt, erfolgt die Rücknahme durch
eine kostenlose Abholung. Hierfür kann bei der Auslieferung
des Neugeräts ein Altgerät der gleichen Geräteart mit im
Wesentlichen gleichen Funktionen dem ausliefernden
Transportunternehmen übergeben werden.
Erfolgt der Vertrieb des Neugeräts ausschließlich unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2
BGB) , gilt einschränkend:
• Die kostenlose Abholung eines geräteart- und
funktionsgleichen Altgeräts erfolgt nur, wenn es sich dabei um
ein Gerät der Kategorie 1 (Wärmeübertrager), 2 (Bildschirme,
Monitore, Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von
mehr als 100 Quadratzentimetern) und/oder 4 (Großgeräte, bei
denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50
Zentimeter beträgt) handelt.
• Handelt es sich stattdessen um ein Altgerät der Kategorie 3,
5 und/oder 6, erfolgt eine kostenlose Abholung nicht und gilt
stattdessen für die kostenlose Rückgabe der nachfolgende
Buchstabe b).
Eine Übersicht über die Gerätekategorien und die jeweils
erfassten Geräte findet sich hier: https://www. gesetze-im-
internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html
b) Rückgabe bei Kauf eines Neugerätes und Abgabe
anderenorts/Rückgabe von Kleingeräten
Bei Abschluss eines Kaufvertrages über ein neues Elektrogerät,
das nicht an den privaten Haushalt ausgeliefert wird, und
bei Vertrieb eines Neugeräts der Kategorien 3, 5 und/oder 6
ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
(§ 312c Abs. 2 BGB) mit Auslieferung an den privaten Haushalt
besteht die Möglichkeit, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das
im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät erfüllt,
unentgeltlich an den Vertreiber zurückzugeben.
Dieselbe Möglichkeit besteht unabhängig vom Kauf eines
neuen Elektro- oder Elektronikgerätes auch für Altgeräte, die in
keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind. Die
Rückgabemöglichkeit durch den Endnutzer beim Vertreiber ist in
diesem Fall auf 3 Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Beim Vertrieb ausschließlich unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) erfolgt unter
den oben genannten Voraussetzungen die Rückgabe
• von Altgeräten der Kategorien 3, 5 und/oder 6
• von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25
Zentimeter sind,
durch geeignete Rückgabe¬möglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zum jeweiligen Endnutzer.
Anderenfalls erfolgt die Rückgabe am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe hierzu.
Die Vertreiber müssen hierzu geeignete Rückgabemöglichkeiten
eingerichtet haben.
3. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von
Altgeräten
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten
und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe
oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine
ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist.
Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und
Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der
Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von
der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.
4. Hinweis zum Datenschutz
Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible
personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem
Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer
von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung
personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten
sorgen müssen.
5. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer
Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Nordostpark
72 in 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/ oder
Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungsnummer
(WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: 43139807
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