DE Allgemeine Hinweise
Lesen Sie diese Gebrauchsanweisung
sorgfältig durch, bewahren Sie sie für
den späteren Gebrauch auf, machen
Sie sie anderen Benutzern zugänglich
und beachten Sie die Hinweise.
Zeichenerklärung
Auf dem Gerät, in der Gebrauchsanweisung, auf der
Verpackung und auf dem Typschild des Geräts werden
folgende Symbole verwendet:
WARNUNG
Warnhinweis auf Verletzungsgefahren oder
Gefahren für Ihre Gesundheit.
ACHTUNG
Sicherheitshinweis auf mögliche Schäden an
Gerät/Zubehör.
Anweisung lesen
Verpackungskomponenten trennen und entspre-
chend der kommunalen Vorschriften entsorgen.
Kennzeichnung zur Identifikation des Verpa-
ckungsmaterials.
B
A = Materialabkürzung, B = Materialnummer:
A
1-7 = Kunststoffe, 20-22 = Papier und Pappe
Entsorgung gemäß Elektro- und Elektronik-Alt-
geräte EG-Richtlinie WEEE (Waste Electrical and
Electronic Equipment)
Schadstoffhaltige Batterien nicht im Hausmüll
entsorgen
Hersteller
CE-Kennzeichnung
Dieses Produkt erfüllt die Anforderungen
der geltenden europäischen und nationalen
Richtlinien.
Konformitätsbewertungszeichen für Großbri-
tannien
Die Produkte entsprechen nachweislich den An-
forderungen der Technischen Regelwerke der
EAWU
Produkt und Verpackungskomponenten trennen
und entsprechend der kommunalen Vorschriften
entsorgen.
Importeur Symbol
WARNUNG
• Halten Sie Kinder vom Verpackungsmaterial fern!
• Nicht für den gewerblichen Einsatz vorgesehen.
• Sollten Sie noch Fragen zur Anwendung unserer Geräte
haben, so wenden Sie sich bitte an Ihren Händler oder
an den Kundenservice.
• Reparaturen dürfen nur vom Kundenservice oder autori-
sierten Händlern durchgeführt werden.
Hinweise zum Umgang mit Batterien
• Batterien immer korrekt und unter Berücksichtigung der
Polaritäten (+ / -) einlegen. Batterien sauber und trocken
halten und von Wasser fernhalten. Stets den richtigen
Batterietyp wählen.
• Batterien und Kontakte des Batteriefachs niemals kurz-
schließen.
• Batterien niemals aufladen, zwangsentladen, erhitzen,
zerlegen, deformieren, einkapseln oder modifizieren.
• Niemals an Batterien schweißen oder löten.
• Batterien unterschiedlicher Herstellung, Kapazität (neu
und gebraucht), Größe und Typ innerhalb eines Gerätes
niemals mischen.
• Explosionsgefahr! Nichtbeachtung der genannten
Punkte kann zu Personenschäden, Überhitzung, Aus-
laufen, Entlüftung, Bruch, Explosion oder Feuer führen.
• Wenn eine Batterie ausgelaufen ist, Schutzhandschuhe
anziehen und das Batteriefach mit einem trockenen
Tuch reinigen.
• Wenn Flüssigkeit aus einer Batteriezelle mit Haut oder
Augen in Kontakt kommt, die betroffene Stelle mit Was-
ser auswaschen und ärztliche Hilfe aufsuchen.
• Verschluckungsgefahr! Batterien außerhalb der Reich-
weite von Kindern aufbewahren. Bei Verschlucken
sofort ärztliche Hilfe aufsuchen.
• Niemals Kindern erlauben, Batterien ohne Aufsicht
eines Erwachsenen auszutauschen.
• Batterien entfernt von Metallgegenständen, in gut belüf-
teten, trockenen und kühlen Räumen lagern.
• Batterien niemals direkter Sonneneinstrahlung oder
Regen aussetzen.
• Bei längerer Nichtnutzung Batterien aus dem Gerät
entfernen.
• Entladene Batterien sofort und ordnungsgemäß entsor-
gen. Batterien niemals im Feuer entsorgen.
• Bei der Entsorgung, Batterien mit unterschiedlichen
elektrochemischen Systemen getrennt aufbewahren.
• Die verbrauchten, vollkommen entladenen Batterien
müssen Sie über speziell gekennzeichnete Sammel-
behälter, Sondermüllannahmestellen oder über den
Elektrohändler entsorgen. Sie sind gesetzlich dazu ver-
pflichtet, die Batterien zu entsorgen.
• Diese Zeichen finden Sie auf schad-
stoffhaltigen Batterien:
Pb = Batterie enthält Blei,
Cd = Batterie enthält Cadmium,
Hg = Batterie enthält Quecksilber.
• Im Interesse des Umweltschutzes darf das
Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht mit
dem Hausmüll entfernt werden. Die Entsorgung
kann über entsprechende Sammelstellen in
Ihrem Land erfolgen. Entsorgen Sie das Gerät gemäß
der Elektro- und Elektronik-Altgeräte EG-Richtlinie –
WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment). Bei
Rückfragen wenden Sie sich an die für die Entsorgung
zuständige kommunale Behörde.
ACHTUNG
• Belastbarkeit beträgt max. 150 kg (330 lb / 24 st), Ein-
teilung 100 g (0,2 lb / 0,01 st).
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