14. GARANTIE
a) Diese Garantie im Rahmen von Geschäftsbeziehungen oder beim Verkauf von Waren für den professionellen Gebrauch
beschränkt sich auf die Reparatur oder den Ersatz des von FRATELLI COMUNELLO SPA als defekt anerkannten Produktteils
durch gleichwertige wiederaufgearbeitete Produkte (im Folgenden "Konventionelle Garantie" genannt). Die Garantie umfasst
nicht die für die Reparatur und den Ersatz des Materials notwendigen Kosten (z.B. Arbeitskosten, Materialmiete, usw.).
b) Die Anwendung der Artikel 1490-1495 des Zivilgesetzbuches ist ausgeschlossen.
c) FRATELLI COMUNELLO SPA garantiert das Funktionieren der Produkte innerhalb der im obigen Punkt unter a) angegebenen
Grenzen. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gültigkeit der Konventionellen Garantie 36 (sechsunddreißig) Monate ab
dem Herstellungsdatum, das auf den Produkten erkennbar ist. Die Garantie ist nur dann wirksam und für COMUNELLO bindend,
wenn das Produkt in Übereinstimmung mit den Installations- und Sicherheitsbestimmungen, die von COMUNELLO geliefert
worden sind und in jedem Fall auf der Internetseite http://www.comunello.com/it/corporate/condizioni-generali/ nachlesbar
sind, korrekt montiert und gewartet worden ist.
d) Die Garantie umfasst nicht: Transportschäden, Defekte oder Schäden durch Mängel der elektrischen Anlage beim Käufer des
Produkts und/oder durch Nachlässigkeit, Fahrlässigkeit, unangemessene oder abweichende Verwendung der Anlage, Defekte
oder Schäden durch unbefugte Eingriffe am Produkt oder infolge einer falschen Anwendung/Installation (dazu empfehlen wir, die
Anlage mindestens alle sechs Monate zu warten) oder des Einbaus eines nicht Originalersatzteils; Mängel, die durch den Kontakt
mit Chemikalien und/oder das Aussetzen der Witterung entstanden sind. Die Garantie deckt nicht die Kosten für das Verbrauchs-
material und COMUNELLO erhöht in jedem Fall die Schuldforderung für jeden beim Kunden durchgeführten Eingriff, wenn dieser
nicht unter die Garantie fällt oder der Kunde das Produkt COMUNELLO nachlässig, unvorsichtig oder unkundig verwendet hat und
durch eine korrekte Verwendung des Produkts die Reparatur oder den Austausch vermieden hätte werden können.
e) Bedingungen für die Garantiedurchführung: Außer es wurde anders vereinbart, kann man seinen Anspruch auf die vertragliche
Garantie mit Vorlage der Kopie des Kaufdokuments (Steuerrechnung) bei COMUNELLO ausüben. Der Kunde muss den Defekt
COMUNELLO innerhalb einer Frist von 30 (dreißig) Tagen ab seiner Entdeckung melden.
Der Anspruch muss innerhalb einer Frist von 6 (sechs) Monaten ab der Entdeckung geltend gemacht werden. Die Teile der
Produkte, für die man die vertragliche Garantie aktivieren möchte, müssen vom Kunden an FRATELLI COMUNELLO SPA, Via
Cassola 64, 36027 Rosà (VI), Italien eingeschickt werden.
f) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung für indirekte Schäden, verlorengegangene Gewinne, und Produktionsverluste
und er kann für die Entschädigung keine Summen einfordern, die den Wert der gelieferten Bauteile oder der Produkte
übersteigen. Die Transportkosten für zu reparierende oder reparierte Produkte gehen auch unter der vertraglichen Garantie
zu Lasten des Kunden.
g) Kein externer von technischem Personal von COMUNELLO durchgeführter Eingriff wird von der vertraglichen Garantie
abgedeckt.
h) Spezifische Änderungen an den hier beschriebenen Bedingungen der vertraglichen Garantie können von den Vertragsparteien
in ihren Verkaufsverträgen festgelegt werden.
i) Bei Rechtsstreitigkeiten findet das italienische Recht Anwendung und ist das Gericht Vicenza zuständig.
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