• Das Gerät darf nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Die Entsorgung kann über entsprechende Sam-
melstellen in Ihrem Land erfolgen. Entsorgen Sie
das Gerät gemäß der Elektro- und Elektronik-
Altgeräte EG-Richtlinie – WEEE (Waste Electrical
and Electronic Equipment). Bei Fragen wenden Sie sich
an die für die Entsorgung zuständige kommunale Behör-
de.
Hinweise für Verbraucher zur Altgeräteentsor-
gung und Verschrottung in Deutschland
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch
die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten
und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe
oder Sammlung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit
eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sicherge-
stellt ist. Die Rückgabe ist gesetzlich vorgeschrieben.
Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzun-
gen auch bei Vertreibern möglich.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind
die folgenden Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von
Altgeräten verpflichtet:
• Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elek-
tro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadrat-
metern
• Lebensmitteläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals pro Jahr
oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten
und auf dem Markt bereitstellen.
• Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme
im privaten Haushalt nur für Wärmeüberträger (Kühl-/
Gefriergeräte, Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte und
Großgeräte gilt. Für die 1:1-Rücknahme von Lampen,
Kleingeräten und kleinen IT- u. Telekommunikationsge-
räten sowie die 0:1-Rücknahme müssen Versandhändler
Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum
Endverbraucher bereitstellen.
Diese Vertreiber sind verpflichtet,
• bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronik-
gerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers
der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Ab-
gabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zu-
rückzunehmen und
• auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im
Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hier-
zu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf
nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes
geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt.
Sie können sich bei Ihrem Händler über Rückgabemöglich-
keiten vor Ort informieren.
Enthalten die Produkte Batterien und Akkus oder Lampen,
die aus dem Altgerät zerstörungsfrei entnommen werden
können, müssen diese vor der Entsorgung entnommen wer-
den und getrennt als Batterie bzw. Lampe entsorgt werden.
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