D
9. Lagermengen
Es sind die national gültigen Vorschriften zu be-
achten.
„Die Bodenauffangwanne muss ein Mindestauf-
fangvolumen von 10% aller im Schrank gelagerten
Gefäße haben oder mindestens 110% des Volu-
mens des größten Einzelgebindes, je nachdem
welches Volumen größer ist." (EN 14470-1)
10%
Siehe Technische Regel für Gefahrstoffe:
TRGS 510.
10
110%
10. Lüftung
Der Sicherheitsschrank verfügt über einen Zuluft
und einen Abluftanschluss. Die Zu- und Abluft-
öffnungen des Sicherheitsschranks schließen im
Brandfall bei einer Temperatur des Luftstromes von
70 °C (±10 °C) selbsttätig.
i
Hinweis:
Generell wird der Anschluss des Sicher-
heitsschranks an ein Lüftungssystem
empfohlen!
Die Lage der Zu- und Abluftstutzen ist Anhang 1
zu entnehmen. Der Abluftstutzen (DN75) muss mit
der Abluftleitung (Saugseite) verbunden werden.
Über eine Rohrleitung muss die Abluft an eine un-
gefährdete Stelle außerhalb des Gebäudes geleitet
werden. Aus der Umgebung (Aufstellraum im Ge-
bäude) wird die Zuluft abgezogen. Der ordnungs-
gemäße Anschluss an ein Lüftungssystem ist nach
der Installation beispielsweise mittels eines Rauch-
röhrchens zu prüfen. Bezüglich des Luftwechsels
und der Abluftführung sind die national gültigen
Regeln, Gesetze und Vorschriften zu beachten.
Generell muss bei geschlossenen Türen ein Luft-
wechsel stattfinden, der mindestens dem 10-fa-
chen Leervolumen des Schrankinnenraums pro
Stunde entspricht. Der Druckunterschied zwischen
dem Druck an der Anschlussstelle des Lüftungs-
systems und dem Umgebungsdruck darf 150 Pa
nicht überschreiten (siehe auch Anhang 2).
Position der Lüfter auf der Schrankdecke (Abbil-
dung), Höchstauflast auf der Schrankdecke beach-
ten (20 kg), Befestigung des Lüfters, Auswahl des
passenden Lüfters (Siehe Zubehör).