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1. Allgemeines
Dieser Sicherheitsschrank entspricht dem Stand
der Technik und den anerkannten sicherheitstech-
nischen Regeln.
Der Sicherheitsschrank trägt das CE-Zeichen,
d.h. bei Konstruktion und Herstellung wurden die
für den Sicherheitsschrank relevanten EU-Richtli-
nien und harmonisierten Normen angewandt. Die
feuerwiederstandsfähige Bauweise wurde nach
EN 14470-1 erfolgreich geprüft.
Der Sicherheitsschrank darf nur in einwandfreiem
technischem Zustand in der vom Hersteller aus-
gelieferten Ausführung verwendet werden. Aus
Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, nicht
autorisierte Umbauten an dem Sicherheitsschrank
vorzunehmen.
1.1
Sicherheit
Jeder Sicherheitsschrank wird vor Auslieferung auf
Funktion und Sicherheit geprüft.
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung ist der
Sicherheitsschrank betriebssicher.
Bei Fehlbedienung, Nichtbeachten der Sicherheits-
hinweise oder Missbrauch drohen Gefahren für:
•
Leib und Leben des Bedieners.
•
den Sicherheitsschrank und andere Sachwerte
des Betreibers.
•
die Funktion des Sicherheitsschranks.
Als Betreiber des Sicherheitsschranks tragen Sie
die Verantwortung, dass
•
alle Sicherheitshinweise verstanden und ein-
gehalten werden.
•
die gültigen Regeln der Arbeitssicherheit und
des Brandschutzes eingehalten werden.
•
ausschließlich eingewiesene Personen den
Sicherheitsschrank bedienen.
•
der Öffnungsbereich der Türen freigehalten
wird.
•
die Türen stets geschlossen gehalten werden.
•
die Türen zum Schutz vor unbefugtem Zugriff
durch die mitgelieferten Schlüssel verschlossen
werden.
•
austretende Gefahrstoffe sofort aufgenommen
und ordnungsgemäß entsorgt werden.
Für die Lagerung von Gebinden mit aggressiven
Chemikalien (Säuren / Laugen) ist dieser Schrank
nicht geeignet.
4
1.1.1
Instandhaltung und Überwachung
Die in dieser Betriebsanleitung vorgeschlagenen
Wartungspläne stellen das für die Sicherheit und
Lebensdauer des Schranks unter normalen Be-
triebsbedingungen erforderliche Minimum dar.
Achten Sie im Betrieb jederzeit auf Fehlfunktionen
oder potenzielle Sicherheitsprobleme. Bei Fehl-
funktionen ist der Sicherheitsschrank unverzüglich
außer Betrieb zu nehmen!
Pflichten des Betreibers:
•
Betriebsanweisung erstellen und an geeigneter
Stelle in der Arbeitsstätte bekanntmachen.
•
Gefährdungsbeurteilung durchführen.
•
Tätigkeiten von benanntem Personal bestim-
men.
Der Sicherheitsschrank muss turnusmäßig auf
seinen sicheren Zustand überprüft werden. (siehe
Kapitel 13).
Diese Überprüfung umfasst:
•
Sichtprüfung auf Beschädigungen (Dichtungen
und Schließmechanik der Tür, etc.).
•
Funktionsprüfung.
•
Vollständigkeit / Erkennbarkeit der Warn-, Ge-
bots- und Verbotsschilder an dem Sicherheits-
schrank.
•
Die vorgeschriebene Instandhaltung.
1.1.2
Originalteile verwenden
Verwenden Sie nur Originalteile des Herstellers
oder von ihm empfohlene Teile. Beachten Sie alle
Sicherheits- und Anwendungshinweise, die diesen
Teilen beigegeben sind.
Dies betrifft Ersatz- und Verschleißteile. Aus Si-
cherheitsgründen ist es nicht gestattet, Umbauten
an dem Sicherheitsschrank vorzunehmen.
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Wichtig!
Jede unerlaubte Änderung an diesem
Produkt ohne schriftliche Genehmigung
durch den Hersteller CEMO führt zum
Erlöschen der Gewährleistung.