3.
Von unseren Garantieleistungen ausgenommen sind:
– Schäden am Produkt, die durch Nichtbeachtung der Montageanleitung, nicht fachge-
rechte Installation, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung (z.B. Anschluss an eine fal-
sche Netzspannung oder Stromart) bzw. der Wartungs- und Sicherheitsbestimmungen
oder durch Einsatz des Produktes unter ungeeigneten Umweltbedingungen sowie durch
mangelnde Pflege und Wartung entstanden sind.
– Schäden am Produkt, die durch missbräuchliche oder unsachgemäße Anwendungen
(wie z.B. Überlastung des Produktes oder Verwendung von nicht zugelassenen Werk-
zeugen bzw. Zubehör), Eindringen von Fremdkörpern in das Produkt (wie z.B. Sand,
Steine oder Staub), Transportschäden, Gewaltanwendung oder Fremdeinwirkungen
(wie z. B. Schäden durch Herunterfallen) entstanden sind.
– Schäden am Produkt oder an Teilen des Produktes, die auf einen bestimmungsgemä-
ßen, üblichen (betriebsbedingten) oder sonstigen natürlichen Verschleiß zurückzuführen
sind sowie Schäden und/oder Abnutzung von Verschleißteilen.
– Mängel am Produkt, die durch Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatztei-
len verursacht wurden, die keine Originalteile sind oder nicht bestimmungsgemäß ver-
wendet werden.
– Produkte, an denen Veränderungen oder Modifikationen vorgenommen wurden.
– Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchs-
tauglichkeit des Produkts unerheblich sind.
– Produkte an denen eigenmächtig Reparaturen oder Reparaturen, insbesondere durch
einen nicht autorisierten Dritten, vorgenommen wurden.
– Wenn die Kennzeichnung am Produkt bzw. die Identifikationsinformationen des Produk-
tes (Maschinenaufkleber) fehlen oder unlesbar sind.
– Produkte, die eine starke Verschmutzung aufweisen und daher vom Servicepersonal ab-
gelehnt werden.
– Schadensersatzansprüche sowie Folgeschäden sind von dieser Garantieleistung gene-
rell ausgeschlossen.
4.
Die Garantiezeit beträgt regulär 5 Jahre (12 Monate bei Batterien / Akkus) und beginnt mit
dem Kaufdatum des Produktes. Maßgeblich ist das Datum auf dem Original-Kaufbeleg. Ga-
rantieansprüche müssen jeweils nach Kenntniserlangung unverzüglich erhoben werden. Die
Geltendmachung von Garantieansprüchen nach Ablauf der Garantiezeit ist ausgeschlossen.
Die Reparatur oder der Austausch des Produktes führt weder zu einer Verlängerung der Ga-
rantiezeit noch wird eine neue Garantiezeit durch diese Leistung für das Produkt oder für et-
waige eingebaute Ersatzteile in Gang gesetzt. Dies gilt auch bei Einsatz eines Vor-Ort-Ser-
vices. Das betroffene Produkt ist in gesäubertem Zustand zusammen mit einer Kopie des
Kaufbelegs, - hierin enthalten die Angaben zum Kaufdatum und der Produktbezeichnung -
der Kundendienststelle vorzulegen bzw. einzusenden. Wird ein Produkt unvollständig, ohne
den kompletten Lieferumfang eingesendet, wird das fehlende Zubehör wertmäßig in Anrech-
nung / Abzug gebracht, falls das Produkt ausgetauscht wird oder eine Rückerstattung er-
folgt. Teilweise oder komplett zerlegte Produkte können nicht als Garantiefall akzeptiert wer-
den. Bei nicht berechtigter Reklamation bzw. außerhalb der Garantiezeit trägt der Käufer ge-
nerell die Transportkosten und das Transportrisiko. Einen Garantiefall melden Sie bitte
vorab bei der Servicestelle (s.u.) an. In der Regel wird vereinbart, dass das defekte Pro-
dukt mit einer kurzen Beschreibung der Störung per organisierter Rücksendung oder - im
Reparaturfall außerhalb des Garantiezeitraums - ausreichend frankiert, unter Beachtung der
entsprechenden Verpackungs- und Versandrichtlinien, an die unten angegebene Servicead-
resse eingesendet wird.
14 | DE
www.scheppach.com