CARBEST Mobiler Gas-Durchlauferhitzer | 67041/67042
FEHLERBEHEBUNG
Dies ist ein Leitfaden, falls das Gerät nicht richtig funktioniert. Wenn die Symptome weiterhin beste-
hen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Händler in Verbindung. VERSUCHEN SIE NICHT, DAS GERÄT
SELBST ZU REPARIEREN ODER ÄNDERUNGEN DARAN VORZUNEHMEN.
Problem
Ursache
Prüfen Sie, ob das Gerät eingeschaltet ist
Prüfen Sie, ob ausreichend Wasser vorhanden ist
Wasser fließt
nicht aus dem
Prüfen Sie, ob die Pumpe an das Gerät angeschlossen ist
Duschkopf
Prüfen Sie, ob eine ausreichende Gleichstromversorgung vorhanden ist
Prüfen Sie, ob der Wasserdurchflussregler der Dusche in der Position „offen" steht
Prüfen Sie, ob das Wasser aus dem Duschkopf fließt
Brenner zün-
Prüfen Sie, dass das Wasser nicht zu heiß ist
det nicht
Prüfen Sie, ob die Gasflasche aufgedreht ist und ob sich Gas in der Flasche befindet
Prüfen Sie die Gaskontrollanzeige
Das Wasser
Lassen Sie das Wasser zurück in ihren Wasserbehälter laufen und dann wieder
ist nicht heiß
durch das Gerät
genug
Prüfen Sie, ob die Gasflasche eingeschaltet ist und ob sich Gas in der Flasche befindet
GARANTIEBESTIMMUNGEN
Reimo Reisemobil-Center GmbH, Boschring 10, 63329 Egelsbach (nachfolgend „Reimo" oder „Wir") räumt Ihnen zusätzlich zu den
gesetzlichen Mängelrechten auf die unter der Reimo-Eigenmarke „Carbest", vertriebenen Produkte eine Garantie von 3 Jahren ein.
Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt jeweils mit Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich unserer Garantie
erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten während des Garantiezeitraums Material- oder Fertigungsfehler an dem von Ihnen erworbenen Produkt auftreten, so gewähren
wir Ihnen im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl:
• Kostenfreie Reparatur der Ware oder
• Kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel
Alle Originalteile, die im Rahmen der Erbringung von Garantieleistungen ersetzt wurden, gehen in das Eigentum von Reimo über. Die
neuen Teile bzw. Austauschteile gehen in das Eigentum des Kunden über.
Reparaturleistungen oder der Austausch im Rahmen der Garantie berechtigen nicht zu einer Verlängerung oder einem Neubeginn
des Garantiezeitraums.
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an ihren Händler, von welchem Sie den betreffenden Artikel erworben haben, oder direkt an
Reimo als Garantiegeber: Reimo Reisemobil-Center GmbH, Boschring 10, 63329 Egelsbach, Telefon: 06150 8662-310
Die Garantie gilt nicht, wenn andere Mängel als Material- oder Fertigungsfehler festgestellt werden. Garantieansprüche sind ausge-
schlossen bei Schäden an der Ware durch:
• Regulären Verschleiß
• Unsachgemäße und nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts
• Unsachgemäßen Betrieb, Installation, Montage, Inbetriebnahme oder Bedienung entgegen der jeweiligen Gebrauchs- und/oder
Einbauanweisung, insbesondere bei Missachtung von Wartungs-, Pflege und Warnhinweisen
• Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
• Gewaltanwendung (z.B. Schläge)
• Eigenreparaturen
• Verwendung von Nicht-Originalteilen des Herstellers oder vom Hersteller nicht freigegebenen Teilen
• Umwelteinflüsse (Hitze, Feuchtigkeit etc.)
• Umstände, die nicht vom Hersteller zu verantworten sind (z.B. Naturkatastrophen, Unfälle)
• Unsachgemäßen Transport
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist, dass Sie uns die Prüfung des Garantiefalls ermöglichen (z.B. durch Ein-
schicken der Ware). Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung
vermieden werden.
Zur Inanspruchnahme der Garantieleistung ist eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen. Dies dient dazu, dass wir das
Vorliegen der Garantievoraussetzungen prüfen können. Ohne Rechnungskopie können wir eine Garantieleistung ablehnen.
Bei berechtigter Inanspruchnahme einer Garantieleistung entstehen Ihnen keine Versandkosten, d.h. wir erstatten Ihnen etwaige
Versandkosten für das Einschicken der Ware.
Bitte beachten Sie: Durch diese Händlergarantie von Reimo werden Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln (Gewährleistungsrechte)
gegen Reimo / einen Händler nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden.
Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende Gewährleistungsrechte Reimo gegenüber unberührt. Diese Hersteller-
garantie erweitert Ihre Rechtsstellung daher vielmehr.
Für den Fall, dass die Kaufsache mangelhaft ist, können Sie in jedem Fall gegenüber Reimo ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte
geltend machen und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.
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